Ambrosius Hucklin, B. zu Ebingen, zu Tübingen gef., weil er im Forst des Grafen von Hohenzollern und Sigamringen gewildert hatte und des Mordes verdächtig war, jedoch mit der Auflage freigel., künftig weder im württembergischen noch im zollerischen Forst zu wildern, schwört U. und gelobt eidlich, diesen Artikel zu erfüllen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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