Propst, Priorin und Konvent des Klosters St. Walburg vor Soest verpachten dem Herman van Heygen die zwei zum Oisthoves Sud gehörigen Salzhäuser zu Sassendorf, die dem Dobber gehört haben, auf zwölf Jahre ab nächsten Mittwinter. Als Pacht soll Herman den Küstern unseres Herrgotts und unserer lieben Frauen im Kloster 11 Mark und 6 Schilling Soester Geld jährlich geben. Die Pacht soll je zur Hälfte an Mittsommer und Mittwinter gezahlt werden. Herman soll wegen der Salzhäuser jährlich Kirchenrecht und Bauerrecht tun. Nach Ablauf der zwölf Pachtjahre fallen die Häuser an das Kloster zur freien Verfügung zurück. Aussteller siegeln mit dem Konventsiegel. Zeugen: Arnd Schotte, Herman van Gembeke.

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