Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 0400
Rep. 29, Nr. 530
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1681-1696) 04.05.1696-28.01.1698
Kläger: (2) Leutnant Wilhelm Hertel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Major Rudolf Maximilian von Peterswaldt auf Wrangelsburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Martin Droysen (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Johann Schlichtkrull (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Der verstorbene Schwiegervater des Kl.s, Oberstleutnant Peplow, hat durch seine Ehefrau 5-6 Hufen Land in Pöglitz besessen, das er vererbt hat. Da die Hufen an die Besitzungen des Bekl. grenzen, hat dieser von einzelnen Erben Anteile an dem land erworben, um sie seinem Besitz zuzuschlagen. Von diesen Verkäufen war der Kl. nicht informiert, er verwahrt sich wegen seiner Kinder aber davor und besteht auf dem Näherecht, das ihm zugestanden hätte. Das Hofgericht unterstüzt ihn darin und verurteilt ihn zur Rückzahlung des Kaufpreises. Der Anwalt des Kl.s verhandelt jedoch mit dem Bekl., der zusagt, sein Geld von den Verkäufern zurückfordern zu wollen. Das Hofgeicht unterstützt ihn dabei mit entsprechenden Mandaten. Es gibt nur mit einer seiner Schwägerinnen Probleme, die ihm ihren Anteil an Pöglitz bereits verpfändet hatte, bevor sie es an den Bekl. verkauft hat, weshalb der Kl. auf seinen älteren Rechten besteht. Da das Hofgericht diese nicht anerkennt, queruliert er an das Tribunal, erklärt, daß sich die Hofgerichtsurteile widersprächen, weshalb er bittet, das letzte Urteil zu kassieren und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal fordert am 21.08. die Akten des Hofgerichts an, am 21.10.1696 und 20.04.1697 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten, die er am 23.10.1696 und 23.04.1697 erhält. Am 12.07.1697 bitten die Parteien um Eröffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 6.07. auf den 15.09. ansetzt. Am 18.10.1697 bezeichnet der Bekl. die Appellation als "frivol" und bittet, diese zurückzuweisen. Am selben Tag bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts, sichert aber die Forderungen des Kl.s gegen seinen Schwager.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1694 2. Pommersches Hofgericht 1696 3. Tribunal 1696-1698
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerchts vom 29.06.1692, 27.06.1694, 29.01.1696; vom Greifswalder Notar Georg Michaelis aufgenommene Appellationen vom 04.07.1692, 03.02., 03.07.1693, 06.02.1696; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 12.12.1692; Quittungen des Hofgerichtsvollstreckers Friedrich Brach vom 25.07.1693, des Protonotars F. v. Stypmann vom 02. und 04.11.1693 und des Bekl. vom 25.11.1693; Erklärung des Johann Everhard Prahl vom 24.10.1693; Obligation des A.v.Müller und der Catharina Maria Pepelow über 191 Rtlr und Verschreibung der Pöglitzer Hufen vom 09.06.1681; Mandate des Greifswalder Hofgerichts vom 18.12.1694, 21.01. und 09.02.1695; von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16. und 17.09.1696; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 11.09.1696 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 18.07.1696; Rationes decidendi des Hofgerichts
Beklagter: Major Rudolf Maximilian von Peterswaldt auf Wrangelsburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Martin Droysen (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Johann Schlichtkrull (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Der verstorbene Schwiegervater des Kl.s, Oberstleutnant Peplow, hat durch seine Ehefrau 5-6 Hufen Land in Pöglitz besessen, das er vererbt hat. Da die Hufen an die Besitzungen des Bekl. grenzen, hat dieser von einzelnen Erben Anteile an dem land erworben, um sie seinem Besitz zuzuschlagen. Von diesen Verkäufen war der Kl. nicht informiert, er verwahrt sich wegen seiner Kinder aber davor und besteht auf dem Näherecht, das ihm zugestanden hätte. Das Hofgericht unterstüzt ihn darin und verurteilt ihn zur Rückzahlung des Kaufpreises. Der Anwalt des Kl.s verhandelt jedoch mit dem Bekl., der zusagt, sein Geld von den Verkäufern zurückfordern zu wollen. Das Hofgeicht unterstützt ihn dabei mit entsprechenden Mandaten. Es gibt nur mit einer seiner Schwägerinnen Probleme, die ihm ihren Anteil an Pöglitz bereits verpfändet hatte, bevor sie es an den Bekl. verkauft hat, weshalb der Kl. auf seinen älteren Rechten besteht. Da das Hofgericht diese nicht anerkennt, queruliert er an das Tribunal, erklärt, daß sich die Hofgerichtsurteile widersprächen, weshalb er bittet, das letzte Urteil zu kassieren und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal fordert am 21.08. die Akten des Hofgerichts an, am 21.10.1696 und 20.04.1697 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten, die er am 23.10.1696 und 23.04.1697 erhält. Am 12.07.1697 bitten die Parteien um Eröffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 6.07. auf den 15.09. ansetzt. Am 18.10.1697 bezeichnet der Bekl. die Appellation als "frivol" und bittet, diese zurückzuweisen. Am selben Tag bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts, sichert aber die Forderungen des Kl.s gegen seinen Schwager.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1694 2. Pommersches Hofgericht 1696 3. Tribunal 1696-1698
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerchts vom 29.06.1692, 27.06.1694, 29.01.1696; vom Greifswalder Notar Georg Michaelis aufgenommene Appellationen vom 04.07.1692, 03.02., 03.07.1693, 06.02.1696; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 12.12.1692; Quittungen des Hofgerichtsvollstreckers Friedrich Brach vom 25.07.1693, des Protonotars F. v. Stypmann vom 02. und 04.11.1693 und des Bekl. vom 25.11.1693; Erklärung des Johann Everhard Prahl vom 24.10.1693; Obligation des A.v.Müller und der Catharina Maria Pepelow über 191 Rtlr und Verschreibung der Pöglitzer Hufen vom 09.06.1681; Mandate des Greifswalder Hofgerichts vom 18.12.1694, 21.01. und 09.02.1695; von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16. und 17.09.1696; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 11.09.1696 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 18.07.1696; Rationes decidendi des Hofgerichts
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ