Suchergebnisse
  • -7 von 4.959

Abt Isfridus, Prior Hieronymus Kerner und der Konvent des Klosters Allerheiligen belehnen die Eheleute Hans und Maria Kyhlin mit Haus, Hof, Garten und Gütern zu Ebersweier und Nußbach, zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von 6 Viertel Korn, 4 Viertel Weizen, 4 Erntehühner, 1 Henne, 4 Fronanger; das Gut ist fällig mit 5 Schilling.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...