Potentiana von Schönborn, Äbtissin, und der Konvent zu St. Klara in Mainz verleihen die Hälfte eines Hofes zu Eddersheim, die Bürger zuvor besessen hat, dem ehrbaren Scheffers Jeckel von Gräfenhausen ("Greffenhusen"), seiner Ehefrau Grete und ihren Erben auf 12 Jahre. Von den Äckern bleiben "feldiglich" 10 Morgen ausgeschieden, die der Scheffer, der Beständer des andern Teiles, innehat. - Bedingungen: 1) Der Beständer soll dem Kloster den dritten Teil des Ertrages der Äcker geben und in des Klosters Scheuer zu Eddersheim führen;. 2) Er darf 4 Morgen im Lentzenfeld mit Wicken besäen, mit den Pferden ätzen und braucht davon dem Kloster nichts zu geben; da er jedoch St. Pirmeis Garten zur Hälfte innehat, geht ihm 1 Morgen der vorgenannten 4 Morgen ab. - Er darf 1 1/2 Morgen zu einem Krautgarten machen und soll davon dem Kloster 1/2 M. nach Wahl des Klosters geben; das Kloster soll seinen Anteil selbst bestellen, der Beständer aber beide Teile bauen, düngen und befrieden. - Er darf 1 1/2 Morgen mit Rübsamen besäen, soll jedoch davon dem Kloster nach dessen Wahl 1/2 Morgen geben. 3) Der Schäfer darf auf den "Pharich samen" in der "lamung" fahren; tut es der Schäfer zu lange, kann ihm der Hofmann mit einem Knecht von Hassloch es verbieten; richtet danach der Schäfer Schaden an, hat er dem Kloster und dem Hofmann Schadensersatz zu leisten. Der Schäfer darf in denselben 3 Morgen alle Jahre pferchen, wozu ihm der Hofmann die Zäune machen soll. 4) Der Hofmann soll für das Kloster im Wald hauen und es zum Verkauf nach Willen des Klostermeisters fahren; er soll dem Kloster die Wellen aus dem Wald führen bis zum Schiff an den Main; er darf in dem Wald für sich hauen (für Backen, Kochen und Stubenheizung), wo er von den Klosterknechten angewiesen wird. Er soll keine Stangen abhauen. 5) Er soll die Leute pfänden, die in Wald und Feld Schaden tun. 6) Er soll die 20 Mannsmad in der Astheimer Mark halb gebrauchen und alle Jahre dem Schäfer einen halben Wagen mit Heu nach Eddersheim führen. 7) Er soll alle Jahre den Schützen von der Wiese lohnen und, wenn erfordert, seinen Anteil am Deichgeld ("deichtgeld") geben. 8) Dem Kloster reicht er jährlich 150 Eier zu Ostern oder zur Kirchweihe, dem Pfarrer zu Raunheim ("Ruhenheim") 10 Malter Korn (von den 24 Maltern, die man ihm im ganzen gibt). Er führt dem Kloster jährlich ein Schiff mit Mist beladen bis an den Main. Er leistet seinen Frondienstanteil nach Hassloch. Er soll niemanden Dienste tun, wodurch das Kloster geschädigt würde, nirgends auf den Acker gehen und soll dem Schäfer seinen Anteil "myst hawe" geben. 9) Er hat die Pflicht den Hof, wenn er abgebrannt ist, wieder aufzubauen. Alle, die das Bakchaus benützen, sollen es instandhalten. 10) Will das Kloster selbst auf dem Hofe Kühe und Schweine halten, soll es soviel dazu tun wie der Hofmann. 11) Er soll das Heu, das dem Kloster auf dem Anger wächst, jährlich zur Hälfte nach Bauschheim oder Eddersheim führen, nach Bescheid. Bruder Peter, Contz Wysenecker, Veltin Wysen Wysennecker, beide von Bauschheim, als Vertreter des Klosters, und Peter Schultheiß von Raunheim, Wentz Schnider von Gräfenhausen, als Vertreter des Hofmanns, schätzen das Inventar, das dem Hofmann durch Hans Leuffer von Oppenheim, Schaffner des Klosters, "vff dornstag nach dem sontag Jubilate anno XVcXVI" (17.4.1516) geliefert worden ist: (Schätzungswert in Klammern) 4 Pferde (20 fl. Gold, 1 Pferd 6 1/4 fl., gekauft von Hammes Peters Frau Irmel zu Bauschheim), 1 Pferd gen. der Hengel (nicht geschätzt), 2 Kühe (7 fl. schlechtes Geld), 3 Pflüge mit 2 Hinterwagen mit Eisen beschlagen, mit Ringen vorn und hinten, dergleichen die Vorderwagen beschlagen, die Vorder- und Hinterwagen mit Hanfsträngen, 2 "sech", 4 "scharn", 2 "pflugszegen", 1 "ege", 1 "yssen schellnagel", (zusammen auf 2 1/4 fl. schlechtes Geld geschätzt); 1 Hundert Haberstroh und 1 Wagen "bosen" (Besen), 2 neue Lederzäume unbeschlossen, 3 "henffin halsen", 2 lederne "halsen" mit Ringen und "krappen" (zusammen 9 Albus); 1 alter Tisch, 1 Bank in der Länge der Stube, 1 neuer Kachelofen und Fenster in der Stube; das Wohnhaus mit neuem Ziegeldach, der neue Pferdestall an dem Haus gelegen mit neuem Schindeldach, 1 neue Krippe und Raufe; alle Ställe, Scheuern und Bauten mit guter Bedachung; der Garten an dem Wohnhaus mit einem Zaun mit Wellen gedeckt; 46 Malter Korn, 20 Säcke Haber. Der Hofmann soll kei Stroh veräußern; bei seinem Abzug hat er Stroh und Futter auf dem Hof zu lassen. Für all dies bürgt der Hofmann mit "blum" und "schar" auf dem Hofe und allem greifbaren Besitz. Im letzten Jahr soll er kein Vieh veräußern, ohne zuvor das Kloster sicher gestellt zu haben. Von dieser Urkunde werden zwei Exemplare ausgestellt [...].

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