Herzog Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg bestätigt einen hier inserierten Vergleich des Herzogs Ferdinand Albrecht mit dessen Bruder Herzog Ernst Ferdinand zu Br. u. Lgb. vom 30 März 1712 wegen der Propstei der Stifter st. Blasii und st. Cyriaci, die jener den 8. August 1710 der Braunschweig-Lüneburg-Beverischen Linie, so lange männliche Nachkommenschaft vorhanden, übertragen hat. In diesem Vergleiche verzichtet Herzog Ferdinand Albrecht, der nach Absterben Herzogs Ferdinand Christian die Verleihung der Propstei an Herzog Ernst Ferdinand veranlaßt hat, für sich und seine Nachkommen auf dieselbe, so lange Herzog Ernst Ferdinand männliche Nachkommenschaft hat. Stirbt letztere aus, so soll Herzog Ferdinand Albrecht, bez. der seiner Erben, welcher die Propstei erhält, an die Allodialerben des Herzogs Ernst Ferdinand 4000 Reichstaler zahlen, da das dompröpstliche Gebäude große Kosten erfordert über die von dem Herzoge Anton Ulrich geschenkten 4000 Reichstaler hinaus. Ferner bestimmt Herzog Anton Ulrich, daß einen unmündigen Propst event. ein besonderer Deputierter vertreten könne. Geben in unser vestung Wolffenbüttel den 13. May 1712. Unterschriften der Herzöge Anton Ulrich, August Wilhelm und Ludwig Rudolf. 2 Pergamentblätter, die Schnur, die beide zusammengehalten, sowie Siegel, fehlen.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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