Herzog Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg bestätigt einen
hier inserierten Vergleich des Herzogs Ferdinand Albrecht mit dessen Bruder
Herzog Ernst Ferdinand zu Br. u. Lgb. vom 30 März 1712 wegen der Propstei
der Stifter st. Blasii und st. Cyriaci, die jener den 8. August 1710 der
Braunschweig-Lüneburg-Beverischen Linie, so lange männliche Nachkommenschaft
vorhanden, übertragen hat. In diesem Vergleiche verzichtet Herzog Ferdinand
Albrecht, der nach Absterben Herzogs Ferdinand Christian die Verleihung der
Propstei an Herzog Ernst Ferdinand veranlaßt hat, für sich und seine
Nachkommen auf dieselbe, so lange Herzog Ernst Ferdinand männliche
Nachkommenschaft hat. Stirbt letztere aus, so soll Herzog Ferdinand
Albrecht, bez. der seiner Erben, welcher die Propstei erhält, an die
Allodialerben des Herzogs Ernst Ferdinand 4000 Reichstaler zahlen, da das
dompröpstliche Gebäude große Kosten erfordert über die von dem Herzoge Anton
Ulrich geschenkten 4000 Reichstaler hinaus. Ferner bestimmt Herzog Anton
Ulrich, daß einen unmündigen Propst event. ein besonderer Deputierter
vertreten könne. Geben in unser vestung Wolffenbüttel den 13. May 1712.
Unterschriften der Herzöge Anton Ulrich, August Wilhelm und Ludwig Rudolf. 2
Pergamentblätter, die Schnur, die beide zusammengehalten, sowie Siegel,
fehlen.