Renovation der Jura, eigenen Gebäu, Frucht-, Wein- und anderen Zehnten, gültbaren Hof- und Lehengüter, Landachten, Hellerzinse und Geflügelgefälle des freiadeligen unmittelbaren Reichsstifts Oberstenfeld zu Mundelsheim, gefertigt mit Zustimmung Herzog Eberhard Ludwigs von Württemberg auf Befehl der Äbtissin Johanna Antonia Friderica von Buwinghausen und Wallmenrode sowie der Konventualinnen Magdalena Elisabetha von Wöllwart, Maria Elisabetha von Weyler, Benigna Loysa von Münchingen und Maria Margaretha von Grünenwald durch den Oberstenfelder Stiftsamtmann Johann Löffel und dessen Amtssubstituten Johann Paul Thalbitzer unter Mitwirkung der von Stabskeller Eberhard Friedrich Erhard verpflichteten Urkundspersonen Hannß Jerg Wolf und Wolfgang Krügelin (beide Gerichtsverwandte, Steuersetzer und Felduntergänger zu Mundelsheim) sowie des Oberstenfelder Stiftsschaffners Hannß Caspar Schuler zu Mundelsheim, 1722, mit einzelnen späteren Einträgen; Zeitgenössische Abschrift, ohne Außen- und Innentitel
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Renovation der Jura, eigenen Gebäu, Frucht-, Wein- und anderen Zehnten, gültbaren Hof- und Lehengüter, Landachten, Hellerzinse und Geflügelgefälle des freiadeligen unmittelbaren Reichsstifts Oberstenfeld zu Mundelsheim, gefertigt mit Zustimmung Herzog Eberhard Ludwigs von Württemberg auf Befehl der Äbtissin Johanna Antonia Friderica von Buwinghausen und Wallmenrode sowie der Konventualinnen Magdalena Elisabetha von Wöllwart, Maria Elisabetha von Weyler, Benigna Loysa von Münchingen und Maria Margaretha von Grünenwald durch den Oberstenfelder Stiftsamtmann Johann Löffel und dessen Amtssubstituten Johann Paul Thalbitzer unter Mitwirkung der von Stabskeller Eberhard Friedrich Erhard verpflichteten Urkundspersonen Hannß Jerg Wolf und Wolfgang Krügelin (beide Gerichtsverwandte, Steuersetzer und Felduntergänger zu Mundelsheim) sowie des Oberstenfelder Stiftsschaffners Hannß Caspar Schuler zu Mundelsheim, 1722, mit einzelnen späteren Einträgen; Zeitgenössische Abschrift, ohne Außen- und Innentitel
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 185 Bd 265
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 185 Mundelsheim, Schaffnerei des Stifts Oberstenfeld
Mundelsheim, Schaffnerei des Stifts Oberstenfeld >> 3. Lagerbücher, Einzugsregister und dgl.
Ab 1722
Enthält: Bl. 1-11: Einleitung; Bl. 12r-21v: Register; Bl. 22r-816: Text (enthält gelegentlich Verweisungen auf Lagerbücher von 1577, 1663 und 1691)
Darin: Bl. 5v-6v: 1718 Januar 5, Stuttgart, Herzog Eberhard Ludwig von württemberg erteilt auf Bitte von Äbtissin und Konvent des Stifts Oberstenfeld dem Stiftsamtmann Johann Löffel ein Patent zur Legitimation bei den von den württembergischen Beamten zu der vorgesehenen Renovation zugeordneten Urkundspersonen; Bl. 7r-8v: 1722 Juli 15, Oberstenfeld, Äbtissin und Konvent des Reichsstifts Oberstenfeld verpflichten den Substituten Paul Thalbitzer zur Renovation der Stiftsgefälle in Mundelsheim unter Leitung des Stiftsamtmanns; Bl. 9r-11r: Eid und Staat des Substituten, o.D.; Bl. 11r-v: Nota betreffend die Zitierung der Abgabepflichtigen in die württembergische Kellerei Mundelsheim zur Befragung, o.D.; Bl. 110v-116v: 1428 November 24 (St. Catharina Abend), Heintz Wägelen, Hännßlen Fölzlen, Hannß Braun und der Heß, alle von Mundelsheim, reversieren, daß sie die Widdum zu Mundelsheim von dem Kirchherrn daselbst, Bernold von Thann, zu einem rechten Erbe bestanden haben. Sie verpflichten sich, dafür dem Pfarrherrn zu Mundelsheim jährlich 8 Malter Roggen, 8 Malter Dinkel und 8 Malter Haber Mundelsheimer Meß, 12 Bürd Haberstroh sowie 12 Bürd Roggenstroh zu geben, den Wein unter die Kelter und vor den Keller zu führen, die Weingärten zu düngen und Weingartpfäle zu führen, das Faselvieh zu halten, die Widdum in Bau zu halten und nicht weiter als in die bestehenden Viertel zu teilen. Den Fruchtzehnten kann der Kirchherr selbst sammeln oder verleihen. Sr.: Kirchherr Bernold von Thann, sein Pfarrer Clauß Feeg, die Brüder Bernhard, Walter und Hannß von Aur(b)ach. Abschr., begl. 1448 durch Hannß Nothaft, Amtmann zu Mundelsheim, auf Bitten von Gabriel Hammer, Amtmann des Klosters zu Oberstenfeld, und Hannß Küenlin, Schultheiß des Klosters Oberstenfeld zu Mundelsheim, später (ohne Jahresangabe) erneut abgeschrieben durch Amtsschreiber Konrad Nördlinger zu Mundelsheim für den Oberstenfelder Amtmann Christian Meyer (nicht in WR); Bl. 117r-119v: 1486 September 29 (Michaelis), Gerhard von Thalheim, Vogt zu Beilstein, und das Gericht zu Bottwar entscheiden die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Oberstenfeld und den Widdumleuten zu Mundelsheim wegen der Weinfuhren dahin, daß die Widdumleute den Wein wie vor alters von den Bergen führen und 16 Zehntfuhren zu Beginn der Lese tun sollen. Sr.: Gerhard von Thalheim als Tädingsmann und der Konvent des Klosters Oberstenfeld (nicht in WR); Bl. 259r-263v: 1417 Dezember 14 (Di nach St. Lucien Tag), Aberlen Geldtgräber zu Mundelsheim reversiert, daß er vom Kloster Oberstenfeld das Höflen bei der Pfarrkirche zu Mundelsheim gegen eine jährliche, auf Martini zahlbare Gült von 3 lb 2 ß h Münz, wie sie zu Bottwar gang und gäbe ist, als Erblehen erhalten hat. Beim Verkauf des Höfleins haben der Aussteller oder seine Erben dem Kloster 5 ß h Handlohn zu zahlen. Sr.: Junker Hannß von Aurbach (nicht in WR); Bl. 360v-366r: Auszüge aus dem Mundelsheimer Gerichtsprotokoll vom 11. Febr. 1713 und 8. Febr. 1715 betreffend Streitigkeiten zwischen den Inhabern des Leibgedingguts und die Nutzung des Waldes im Erlach; Bl. 396r-401v: 1682 Januar 4, Vergleich zwischen dem Stift Oberstenfeld und dem Amt Mundelsheim vor der Stuttgarter Fürstlichen Kanzlei über die Streitigkeiten in Zehntsachen; Bl. 468v-470r: 1723 Mai 22. Die Gemeinde Mundelsheim bescheinigt dem Renovator Johann Paul Thalbitz, daß er die in der 1.-35. Sextern begriffenen Gülten vor Gericht, Rat und gesamter anwesender Commun verlesen habe und daß alles in Ordnung befunden worden sei (Original dieses Attests mit aufgedr. Mundelsheimer Siegel zwischen Bl. 469 und 470 eingeklebt); Bl 687r-690r: 1614 August 30, Stuttgart. Deputierte Räte Herzog Johann Friedrichs von Württemberg vergleichen die Streitigkeiten zwischen Stift Oberstenfeld und Fabian Schropp zu Mundelsheim wegen des Weinzehnten
Darin: Bl. 5v-6v: 1718 Januar 5, Stuttgart, Herzog Eberhard Ludwig von württemberg erteilt auf Bitte von Äbtissin und Konvent des Stifts Oberstenfeld dem Stiftsamtmann Johann Löffel ein Patent zur Legitimation bei den von den württembergischen Beamten zu der vorgesehenen Renovation zugeordneten Urkundspersonen; Bl. 7r-8v: 1722 Juli 15, Oberstenfeld, Äbtissin und Konvent des Reichsstifts Oberstenfeld verpflichten den Substituten Paul Thalbitzer zur Renovation der Stiftsgefälle in Mundelsheim unter Leitung des Stiftsamtmanns; Bl. 9r-11r: Eid und Staat des Substituten, o.D.; Bl. 11r-v: Nota betreffend die Zitierung der Abgabepflichtigen in die württembergische Kellerei Mundelsheim zur Befragung, o.D.; Bl. 110v-116v: 1428 November 24 (St. Catharina Abend), Heintz Wägelen, Hännßlen Fölzlen, Hannß Braun und der Heß, alle von Mundelsheim, reversieren, daß sie die Widdum zu Mundelsheim von dem Kirchherrn daselbst, Bernold von Thann, zu einem rechten Erbe bestanden haben. Sie verpflichten sich, dafür dem Pfarrherrn zu Mundelsheim jährlich 8 Malter Roggen, 8 Malter Dinkel und 8 Malter Haber Mundelsheimer Meß, 12 Bürd Haberstroh sowie 12 Bürd Roggenstroh zu geben, den Wein unter die Kelter und vor den Keller zu führen, die Weingärten zu düngen und Weingartpfäle zu führen, das Faselvieh zu halten, die Widdum in Bau zu halten und nicht weiter als in die bestehenden Viertel zu teilen. Den Fruchtzehnten kann der Kirchherr selbst sammeln oder verleihen. Sr.: Kirchherr Bernold von Thann, sein Pfarrer Clauß Feeg, die Brüder Bernhard, Walter und Hannß von Aur(b)ach. Abschr., begl. 1448 durch Hannß Nothaft, Amtmann zu Mundelsheim, auf Bitten von Gabriel Hammer, Amtmann des Klosters zu Oberstenfeld, und Hannß Küenlin, Schultheiß des Klosters Oberstenfeld zu Mundelsheim, später (ohne Jahresangabe) erneut abgeschrieben durch Amtsschreiber Konrad Nördlinger zu Mundelsheim für den Oberstenfelder Amtmann Christian Meyer (nicht in WR); Bl. 117r-119v: 1486 September 29 (Michaelis), Gerhard von Thalheim, Vogt zu Beilstein, und das Gericht zu Bottwar entscheiden die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Oberstenfeld und den Widdumleuten zu Mundelsheim wegen der Weinfuhren dahin, daß die Widdumleute den Wein wie vor alters von den Bergen führen und 16 Zehntfuhren zu Beginn der Lese tun sollen. Sr.: Gerhard von Thalheim als Tädingsmann und der Konvent des Klosters Oberstenfeld (nicht in WR); Bl. 259r-263v: 1417 Dezember 14 (Di nach St. Lucien Tag), Aberlen Geldtgräber zu Mundelsheim reversiert, daß er vom Kloster Oberstenfeld das Höflen bei der Pfarrkirche zu Mundelsheim gegen eine jährliche, auf Martini zahlbare Gült von 3 lb 2 ß h Münz, wie sie zu Bottwar gang und gäbe ist, als Erblehen erhalten hat. Beim Verkauf des Höfleins haben der Aussteller oder seine Erben dem Kloster 5 ß h Handlohn zu zahlen. Sr.: Junker Hannß von Aurbach (nicht in WR); Bl. 360v-366r: Auszüge aus dem Mundelsheimer Gerichtsprotokoll vom 11. Febr. 1713 und 8. Febr. 1715 betreffend Streitigkeiten zwischen den Inhabern des Leibgedingguts und die Nutzung des Waldes im Erlach; Bl. 396r-401v: 1682 Januar 4, Vergleich zwischen dem Stift Oberstenfeld und dem Amt Mundelsheim vor der Stuttgarter Fürstlichen Kanzlei über die Streitigkeiten in Zehntsachen; Bl. 468v-470r: 1723 Mai 22. Die Gemeinde Mundelsheim bescheinigt dem Renovator Johann Paul Thalbitz, daß er die in der 1.-35. Sextern begriffenen Gülten vor Gericht, Rat und gesamter anwesender Commun verlesen habe und daß alles in Ordnung befunden worden sei (Original dieses Attests mit aufgedr. Mundelsheimer Siegel zwischen Bl. 469 und 470 eingeklebt); Bl 687r-690r: 1614 August 30, Stuttgart. Deputierte Räte Herzog Johann Friedrichs von Württemberg vergleichen die Streitigkeiten zwischen Stift Oberstenfeld und Fabian Schropp zu Mundelsheim wegen des Weinzehnten
1 Foliobd. in braunem Leder, Bl. 1-816
Archivale
Einband beschädigt und lose, Wurmlöcher, Schäden durch Tintenfraß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:36 MEZ