Vertrag zwischen dem Stift Comburg und der Stadt Hall betreffend: 1) malefizische und gemeine hohe fraische Obrigkeit zu Groß-Allmerspann; 2) Umgeld daselbst; 3) Cron Enderlins Gütlein zu Herlebach, 4) verarrestierte Ackerstücklein zu Haßfelden, 5) Hagen im Starkholzbach (Streckhelsbach), 6) Ausschreiben des Ganerbentags zu Hagenbach, 7) Die Kelter zu Unterlimpurg sowie etliche Hellergülten von den Viertelbergen, 8) Ruralkapitel zu Hall, 9) Aufhebung der Lehensrechtfertigung, 10) Klage des Spitals Comburg über ungebührliche Reden von Seiten hallischer Diener