Wonach dem Weber-Obermeister Johann Georg Merk von da um Wiedereinsetzung in die bürgerliche Ehre zu erkennen gegeben wurde, dass die von dem Merk durch Hinwegnahme der von seinem Haferacker durch den Zehntknecht ausgestellten zwei Zehntgarben begangene Verfehlung, keine betrügliche Absicht sondern eine Eigenmächtigkeit, wegen welcher [er] abgestraft wurde zu Grund liegt, dies keiner Resitution honoris et fama bedarf (Heimsheim)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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