Kurfürst Philipp von der Pfalz übergibt dem Dominikanerkloster zu Heidelberg in der Vorstadt ein Drittel des Wassers am Lindenbrunnen, der im pfalzgräflichen Kammerforst entspringt. Dies geschieht angesichts dessen, dass in dem von seinem Vetter, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+), gegründeten Kloster, zu dem auch Philipp eine besondere Zuneigung hat, mit Singen, Lesen und fleißigem Studium täglich Gottesdienst geleistet werde, es jedoch an reinem Brunnenwasser mangle. Es folgen weitere Detailregelungen zur Wasserführung: Am Lindenbrunnen wird das Wasser eingefasst und mittels eines Rohrs in den Klingenbach geleitet bis zum Klingenbrunnen, der dem Kloster vom Pfalzgrafen und der Stadt Heidelberg gegeben wurde. Bei der dortigen Wasserstube werden zwei Drittel zum Nutzen für die Stadt ausgeleitet und ein Drittel zum Nutzen des Klosters in dieses weitergeleitet. Von diesem reinen Wasser, und nicht vom Abwasser, sollen sie dort ein Wasserrohr zum Nutzen der Stadt an der Straße ausleiten. Sollte jemand anderes ein Anteil an dem Wasser bekommen, erhält er ebenfalls die Schlüssel zur betroffenen Wasserstube und es gelten nähere Bestimmungen zur Aufteilung der Kosten. Der Pfalzgraf verspricht, das Kloster beim Gebrauchen und der Leitung des Wassers zu schirmen. Sollte Kunz Bauer etwaige Gerechtigkeiten am Lindenbrunnen aufgrund seiner davon unterhalb gelegenen Schleifmühle haben, bleiben ihm diese vorenthalten und das Kloster muss sich mit ihm vertraglich einigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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