Mainz, 1605.07.27. (Richter Adam Ebersheim). Daniel Forchundt, Jeronimus Zäller, Georg Fecher und Agnes, Ww. Jakob Forchundts, als Erben des Ratsherrn Kaspar Forchundt, bekunden, daß sie auf Grund der 1602 abgehaltenen Erbteilung dem Schwager Hieronymus Zäller anstatt seiner + Frau das Haus zum alten Schwarzen Rad, auf dem Heumarkt, neben Nikolaus Spiegel und Konrad Schmitt, samt dem gegenüber an der Stadtmauer stehenden Stall, für 3550 fl. überlassen haben, worauf Hieronymus Zäller u.s.Fr. Ursula dem Miterben Georg Fecher und seiner + Frau Maria dieses Haus für 3400 fl. verkauft haben; von dieser Kaufsumme hat Agnes, Ww. Jakob Forchundts, ihren Anteil bereits erhalten; Georg Fecher schuldet noch seinem Schwager Daniel 900 fl. und dem Hieronymus Zäller 1000 fl. und wird diese Beträge bis zur Ablegung verzinsen. Z.: Reinhard Hemmerich als Vormund der Kinder Georg Fechers, Gerhard Bierbaum, Ratsherr, und Salomon Folandt.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...