Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Johann Kuhbiß (Kuwbiß), Kanoniker des Stifts Neuhausen, in seinen Schirm. Er versichert, Johann gleich seinen anderen Geistlichen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Pfalzgraf ersucht alle und befiehlt den Seinen, dass sie Johann mit seiner Habe sicher wandeln lassen, schützen und ihm auf sein Ersuchen das Geleit sicherstellen. Für den Schirm soll Johann treu dienen und aufwarten, was er gelobt hat. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder Johanns gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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