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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.08. Kirchenkreis Halle
1698 - 1986
Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bockhorst (Ev. Kirchenkreis Halle) wurde 1976 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2009 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 223 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1698 bis 1986.Damit ist die früheste Zeit der evangelischen Kirchengemeinde, deren Hinwendung zum lutherischen Bekenntnis in die Amtszeit von Pfarrer Johann Grothaus (ca. 1563-1633 Pfarrer in Bockhorst) fällt (Murken 2008: 242-245), in dem Archivbestand nicht schriftlich belegt. Wie es in vielen Kirchengemeindearchiven der Fall ist, zeugen die ersten überlieferten Akten aus dem 18. Jahrhundert überwiegend lediglich von der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Dennoch finden sich bereits Dokumente von zentraler Aussagekraft darunter: In der Kirchenmatrikel aus dem Jahr 1733 sind u.a. die Namen der ersten evangelischen Pfarrer nachzulesen ( LkA EkvW 4.24 Nr. 66). Ein weiteres Verzeichnis gibt Auskunft über Gemeindeglieder, verschiedene Nachrichten und Finanzvorgänge seit 1760 (LkA EkvW 4.24 Nr. 103). Außerdem liegt ein Kirchstuhlregister, angelegt im Jahr 1744, mit einem Grabstellenverzeichnis vor (LkA EkvW 4.24 Nr. 102). Weitere Belange des kirchlichen Lebens der Kirchengemeinde haben einen breiteren aktenmäßigen Niederschlag erst seit dem 19. Jahrhundert gefunden. Seit dieser Zeit sind auch die Protokollbücher des Presbyteriums erhalten.Im Zuge der Einarbeitung des Nachtrags wurde das Archiv im Jahr 2009 von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen. Dabei erhielten die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen. In Anlehnung an die Gliederung des Bestandes von 1976 (Findbuch von 1976 in: LkA EKvW 4.24 Nr. 193) wurden bei der Einarbeitung des Nachtrags alle Archivalien in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammengeführt, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Sowohl alte nach Registraturplan vergebene Aktenzeichen als auch die früheren, 1976 vergebenen alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher" und "Zivilstandsregister" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten und die unter den Bauakten aufgeführten Karten und Pläne befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen in den Beständen 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW), 7.60 (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bockhorst) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.24 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.24 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 242-245.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bockhorst (Ev. Kirchenkreis Halle) wurde 1976 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2009 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 223 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1698 bis 1986.
Damit ist die früheste Zeit der evangelischen Kirchengemeinde, deren Hinwendung zum lutherischen Bekenntnis in die Amtszeit von Pfarrer Johann Grothaus (ca. 1563-1633 Pfarrer in Bockhorst) fällt (Murken 2008: 242-245), in dem Archivbestand nicht schriftlich belegt. Wie es in vielen Kirchengemeindearchiven der Fall ist, zeugen die ersten überlieferten Akten aus dem 18. Jahrhundert überwiegend lediglich von der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Dennoch finden sich bereits Dokumente von zentraler Aussagekraft darunter: In der Kirchenmatrikel aus dem Jahr 1733 sind u.a. die Namen der ersten evangelischen Pfarrer nachzulesen ( LkA EkvW 4.24 Nr. 66). Ein weiteres Verzeichnis gibt Auskunft über Gemeindeglieder, verschiedene Nachrichten und Finanzvorgänge seit 1760 (LkA EkvW 4.24 Nr. 103). Außerdem liegt ein Kirchstuhlregister, angelegt im Jahr 1744, mit einem Grabstellenverzeichnis vor (LkA EkvW 4.24 Nr. 102). Weitere Belange des kirchlichen Lebens der Kirchengemeinde haben einen breiteren aktenmäßigen Niederschlag erst seit dem 19. Jahrhundert gefunden. Seit dieser Zeit sind auch die Protokollbücher des Presbyteriums erhalten.
Im Zuge der Einarbeitung des Nachtrags wurde das Archiv im Jahr 2009 von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen. Dabei erhielten die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen. In Anlehnung an die Gliederung des Bestandes von 1976 (Findbuch von 1976 in: LkA EKvW 4.24 Nr. 193) wurden bei der Einarbeitung des Nachtrags alle Archivalien in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammengeführt, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Sowohl alte nach Registraturplan vergebene Aktenzeichen als auch die früheren, 1976 vergebenen alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher" und "Zivilstandsregister" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten und die unter den Bauakten aufgeführten Karten und Pläne befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen in den Beständen 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW), 7.60 (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bockhorst) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.24 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.24 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 242-245.