Graf Immer von Straßberg beurkundet die Abhaltung des zweiten Gerichtstags in der österreichisch-hochbergischen Streitsache, den wiederum nur Herzog Rudolf von Österreich eingehalten hat, und setzt als dritten Termin den 19. Januar 1358 an; mitbesiegelt durch verschiedene Grafen und Herren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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