In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Die Verteilung der von dem Committe for relieving the Distresses in Germany zu London ausgesetzten von der Hilfs- und Wiederherstellungskommission von Sachsen für die Städte Freiberg und Altenberg und deren Umgebungen bestimmten Unterstützungsgelder
Die Verteilung der von dem Committe for relieving the Distresses in Germany zu London ausgesetzten von der Hilfs- und Wiederherstellungskommission von Sachsen für die Städte Freiberg und Altenberg und deren Umgebungen bestimmten Unterstützungsgelder
Sächsisches Staatsarchiv, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, Nr. 093 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen
10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen >> 07. Ausländische Unterstützungsgelder
1814 - 1816
Enthält u. a.: Mitteilung R. H. Martens und Luke Howards, Secretaires to the Committee for relieving the Distresses in Germany, mit Empfehlungen zur Verteilung der Hilfsgelder (Bl. 2-3).- Verzeichnis über den erlittenen Verlust der in der Nähe der Stadt Freiberg wohnenden Bergarbeiter aus dem Jahre 1813 (Bl. 18-25).- Schriftwechsel mit dem Handelshaus Frege et Comp. über die Auszahlung der vom Londoner Committee bestimmten Hilfsgelder.- Schriftwechsel mit Rudolph Ackermann, Unternehmer und Verleger in London, über die Bewilligung der Unterstützungsgelder durch das britische Parlament (Bl. 103).- Tabelle über die in Schneeberg in den Jahren 1813 und 1814 durch den Krieg und dessen Folgen entstandenen Waisen (Bl. 108-119).- Verfügungen an Kreiszentralhilfsausschüsse über die Verteilung und Anwendung der zugewiesenen Summen.- Anzeigen von Kreiszentralhilfsausschüssen über die Verteilung der Hilfsgelder.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).