Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt unter Bezugnahme auf die Goldene Bulle und der Verleihung von Bergwerken zu Imsbach in der Herrschaft Falkenstein an Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, durch Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) einen Vertrag mit Wirich über diese Bergwerke. Philipp bestätigt dabei die inserierte Urkunde seines Vetters und Vaters Friedrich vom 30.5.1476 und ergänzt diese um weitere Abmachungen: Wirich erhält von allen Bergwerken im Bereich den halben Zehnten, unabhängig von der Art des Metalls; Verleihungen und Bebauungen sollen je zur Hälfte geschehen, ausgenommen was Eisen betrifft, das allein Wirich zusteht; das Vorkaufsrecht steht allein Philipp zu, ausgenommen Wirichs Anteil am Zehnten; jeder verleiht die Hälfte, daher verleiht auch der gemeinsame Bergvogt zur Hälfte; aufgenommene Gewerke schwören beiden zur Hälfte; zukünftige Verschreibungen über das Bergwerk ergehen im Namen beider und werden von beiden besiegelt.