Mainz, 1595-1598. (Richter Anshelm). Nachträgliche Eheberedung und Einkindschaftsvertrag zwischen dem B. (dem ehrsamen und vornehmen) Wendel Breuel und seiner Frau Benigna, Ww. Christoph Kruecken, B.s und Malers, - die Trauung ist "verweilter jahren" erfolgt -, und Wilhelm Brant und Kaspar Erbes, den Vormündern Stephans [Stief-]Sohns Wendels aus voriger Ehe. Dieser erhält statt des Schwertteils 100 fl. im Voraus (da die Nahrung gering und mit Schulden beschwert) und Einkindschaft mit den in jetziger Ehe erzielten Kindern zugesichert. Die Schwester der Frau Benigna und ihr Mann Donges Weygandt, beide verstorben, haben einen Sohn Nikolaus hinterlassen, den Benigna 13 Jahre lang umsonst auferzogen und dem sie in ihrem Witwenstand 50 fl. zu geben zugesagt; diese Summe wird ihm aus der gemeinen Nahrung nach ihrem Tod hiermit zugesagt. Anwesend: Die ehrsamen und vornehmen Nikolaus Born, Bender, Hans Weitters, Peter Diel, Adam Kopf und Jakob Schuster. Zustimmung des Schultheissen Anton Beyer als Kammeramtsverwalters.