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Verordnungen, auf Grund von Beschwerden, dass fremden Reisenden Pässe ausgestellt werden, obwohl dies nicht erlaubt ist. 1. Beamte und Magistrate dürfen Pässe nur an diejenigen Reisenden ausstellen, die in der Stadt beheimatet sind. 2. Die Pässe müssen mit der Unterschrift des Bürgermeisters, oder, in dessen Abwesenheit, des ältesten Ratsmitglieds versehen sein. 3. Pässe für Geschäftsleute, die in der Stadt zu tun haben, sollen auf 4 bis 6 Wochen beschränkt werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe angedroht. (S. 113-115)

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Stadtarchiv Düsseldorf
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