Eberhard von Sickingen reversiert gegen Pfalzgraf Friedrich I. über Güter und Rechte zu Walldorf, einschließlich des Patronats, sowie über das dortige Bürgel und die Behausung. Daneben empfängt er einen an seiner Behausung gelegenen Hof, den er von Hans Ansel gekauft hat, und 40 Gulden auf dem Zoll zu Bacharach als Mannlehen, so wie er dies von Pfalzgraf Ludwig IV. getragen hat. Nach dem Tode Pfalzgraf Friedrichs sollen die Lehen von Pfalzgraf Philipp und seinen kurfürstlichen Erben empfangen werden. Es folgt eine genauere Beschreibung der genannten Güter und Zinse in den Gemarkungen Walldorf, Leimen und Rohrbach unter Nennung Eberhards verstorbenen Bruders Swicker von Sickingen. Das Lehen auf dem Bacharacher Rheinzoll kann von den Pfalzgrafen mit einem gleichwertigen Lehen abgelöst werden. Die genannten Güter sind von allen Steuern, Diensten und Abgaben befreit, insbesondere geben die Weingärten keinen Pfadwein.