Die Kanzlei zu Säckingen bzw. die zur Rechnung und Verwaltung der Pfarrei Mettau Verordneten bekennen, daß die in der Pfarrkirche zu Mettau vorhandenen Stiftungen und Jahrtage alle, auch wenn die Stiftungsbriefe nicht mehr vorhanden sein sollten, jederzeit abgehalten werden sollen.