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In Nr. 971 [1457 April 11] inserierte Urkunde: Die Brüder
Berthold (Dolde) und Konrad (Cunze) Döring (Doringk) bekunden für sich
und ihre Erben, d...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1368 September 2
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristus gebort dryzehinhundert iar in dem achte und sechziigistem iare am Sonnabende nach sant Egiden dage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: In Nr. 971 [1457 April 11] inserierte Urkunde: Die Brüder Berthold (Dolde) und Konrad (Cunze) Döring (Doringk) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde des [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, erhalten haben. Siegelankündigung. (Nach Cristus gebort druczehinhundert jar in dem achte und sechczigistem jare am Sonnabende nach sant Egiden dage etcetera). Inserierte Urkunde von [1368 September 2: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem Knappen Berthold Doring und, falls dieser ohne Leibeserben stirbt, dessen Bruder Konrad das Vorwerk genannt Fronhof im Dorf [Großen-]Lüder (Luten) mit allen Gütern des Abtes in diesem Dorf mit allem Zubehör und dem Bannwein für 1000 Pfund fränkischer Heller und 400 Pfund Heller fuldischer Währung wiederkäuflich verkauft hat; dabei nimmt er das Amt und Gericht, den Proysenhof [?], die Wiesen am Fluss Fulda (unser Fulde wysen), zwei Pfund Heller aus dem Bannwein, die an den Amtmann des Klosters fallen, die Fischerei auf (dem Hoyge) [?], die Abgaben für Wachs (wachsgulde) und Salz (salczgulde), den Besitz in den Dörfen Ufhausen [bei Großenlüder], Malkes mit dem Vorwerk, Unterbimbach mit dem Hof, auf dem Ryneck Offe sitzt, die Mühle im Dorf Winsessen (Wyntsesße) und das halbe Gut, auf dem einst Konrad an dem Berg saß. In den Verkauf inbegriffen ist auch das Besthaupt im Gericht Gorßenlüder (alle unserer bestehauebt in unserme gerichte zu Luter); ausgenommen ist aber die Herberge des Abtes und des Konvents und die Fischbede (wanne wir dii uber lant nemen). Die Käufer werden von der Lieferung eines halben Schocks Getreide [Roggen?] und eines halben Schocks Hafer und eines Fuders Heus, die bisher der Amtmann des Klosters in Großenlüder aus dem Vorwerk Fronhof erhalten hat. Zu der Kaufsumme kommen noch 16 Pfund Heller weniger sechseinhalb Schilling Heller fuldischer Währung, die die Käufer an [Konrad von Bellersheim], Propst von Michaelsberg bei Fulda, sowie den Burgleuten von Bimbach und Lüder (Lutere) zahlen sollen. Der Wiederkauf ist jederzeit mit vierteljährlicher Ankündigung möglich; für die 1000 Pfund Heller werden für einen würzburgischen [Heller?] zwei Heller gerechnet; akzeptiert werden die zum Zeitpunkt des Rückkaufs in Franken gängigen Währungen; die 400 fuldischen Heller werden mit in Fulda gängiger Währung abgelöst. Auch die Käufer können den Wiederkauf mit vierteljähriger Frist verlangen; kann das Kloster nicht zahlen, können die Käufer oder ihre Erben die Güter an einen ihrer Standesgenossen verkaufen; darüber soll eine Urkunde ausgestellt werden. Als Zahlungsort wird die Stadt Fulda bestimmt; die Käufer erhalten drei Meilen freies Geleit. Die Käufer werden zu Lehnsleuten von Abt und Konvent mit allen Rechten und Pflichten. Siegelankündigung des Abtes und des Konvents. (siehe Abbildungen: Seite 1 und Seite 2)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.