1500 Sept. 1 (dinstag sandt Egidien … tagk) Stephan von Emershofen (Emerßhouen), Hauskomtur, Peter von Brogenhofen gen. Vetzer (Pragenhofen genant Fetzer), Überreiter, beide Deutschen Ordens, Johann Trautmann, Sekretär, und Jakob Fremd (Fremde), Bürger, Gerichts- und Ratsverwandter [zu Mergentheim], beurkunden aus Befehl Herrn Georgs Graf und Herr zu Henneberg (Hennberg), Komtur zu Mergentheim (Mergetheim) Deutschen Ordens: Herr Michael Schleierbach (Schleyerbach), Propst zu Mergentheim, hat nach Erkenntnis der Mehrheit der Untergänger auf Geheiß Abt Georg [Hertleins] und des Konvents von Schöntal seine Anstößer, die Mergentheimer Bürger Michael Scheuch (Schaüch), Peter Hoffmann und Margarethe Mutsch (Mütschin), Witwe, im Dachbereich durch die Rinne seines Neubaus überbaut. Die A. schlichten zwischen den Parteien wie folgt: Die gen. Nachbarn willigen darin ein, dass der Trauf ungefähr einen Werkschuh weit von der Mauer des Neubaus auf ihre Grundstücke fällt, das Kloster entschädigt sie durch je 15 fl. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. des Spruchbriefs. Siegler: 1) Stephan von Emershofen und 2) Peter von Brogenhofen, wegen Siegelkarenz zugleich für die beiden anderen Tädingsmänner, 3) der Abt (unser eptey) und 4) der Konvent (unsers convents ingesigell) von Schöntal Ausf. Perg. - 4 Sg., 2. besch., restauriert 1999, die übrigen abg., vom 3. und 4. Presselreste anh. - Rv.: Ein entschied zwischen unns [korrigiert zu: unndt] den nachbarn hindten an daß newe hawß das trawffrecht berurn wie es gehalten soll werden Bem.: 2006 dem Bestand B 250 entnommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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