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A Rep. 362 Strafgefängnis Spandau (Bestand)
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.2 Justizeinrichtungen
1907 - 1946 (- 1949)
Vorwort: A Rep. 362 Strafgefängnis Spandau
1. Behördengeschichte
Das Strafgefängnis Spandau wurde am 1. Oktober 1920 nach der Eingemeindung Spandaus nach Gross-Berlin, im ehemaligen Festungsgefängnis Spandau in der Wilhelmstr. 23 eingerichtet. Die Anstalt war zur Vollstreckung von Haft- und Gefängnisstrafen an männlichen Zivilpersonen nach Maßgabe des jeweiligen Strafvollstreckungsplanes bestimmt.
1.1. Baugeschichte
Das Festungsgefängnis Spandau wurde in den Jahren 1877 bis 1881 als eine der seinerzeit größten Militärstrafanstalten des Deutschen Reiches außerhalb der damaligen Stadtmauer Spandaus erbaut . Die in rotem Backstein erbaute Anlage bestand im Wesentlichen aus einem Haupt- und Verwaltungsgebäude, Torgebäude, Wirtschaftsgebäude, einem Lazarett, drei Beamtenwohnhäusern und weiteren Nebengebäuden. Das von zwei Rundtürmen flankierte Eingangsportal bildete den einzigen Zugang zur Anstalt. Dem dreigeschossigen Hauptgebäude schlossen sich rückwärts drei durch einen Querbau verbundene Flügel an. Die Fassadengestaltung orientierte sich am Stil italienischer Palastarchitektur aus der Zeit der Renaissance. Umgeben war das Gelände von einer fünfeckigen hohen Mauer. In dieser Form existierte das Festungsgefängnis bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.
Während der Zeit als Zivilhaftanstalt ab 1920 wurden bauliche Veränderungen vorgenommen. 1940 wurde das ehemalige Krankenhaus durch die Firma Dr. Georg Bertram & Söhne KG zu einem metallverarbeitenden Betrieb umgebaut. 1943 wurde mit dem Bau einer Hinrichtungsstätte gemäß einer Anordnung des Reichsministers der Justiz zur Erledigung der in größerer Zahl vorliegenden Todesurteile begonnen. Die Anlage wurde im Erdgeschoss des Südflügels des Gefängnisgebäudes eingerichtet. Durch Baumaterialmangel erst 1945 fertig gestellt kam sie jedoch nicht mehr zum Einsatz. Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Strafgefängnis durch Bombenschäden stark beschädigt.
1.2. Administrative Entwicklung
Das Strafgefängnis Spandau unterstand dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin. Die Haus- und Dienstordnung orientierte sich an der Gefängnisordnung der preußischen Justizverwaltung.
Das Personal bestand aus einem Leiter, dem einige Verwaltungsinspektoren und ein Rendant untergeordnet waren, und dem Aufsichtspersonal. Die Gefangenenseelsorge wurde von auswärtigen Geistlichen versehen. Erster Leiter des Gefängnisses bis 1926 war der damalige Strafanstaltsinspektor beim Strafgefängnis Tegel, Reinhold Meinecke. Von 1926 bis 1933 übernahm sein damaliger Stellvertreter, Verwaltungsinspektor Friedrich Deickert, die kommissarische Leitung. Ab 1933, bis zu seinem Tod im Jahr 1943, war Regierungsrat Erich Beßler leitender Direktor in Spandau. Von April 1943 bis zum Ende des Krieges 1945 regelte Verwaltungsoberinspektor August Lucke kommissarisch die Dienstgeschäfte des Strafgefängnisses.
Das Wachpersonal für das 1920 neu eingerichtete Gefängnis wurde aus anderen preußischen Gefangenenanstalten abgeordnet, vornehmlich dem Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit. Es handelte sich sowohl um ausgebildete Strafanstaltsbeamte als auch Hilfsaufseher.
Aus Gründen der Vereinfachung der Verwaltung gliederte man im Februar 1925 das damalige Gerichtsgefängnis Spandau in der Potsdamer Straße 34 (heute Carl-Schurz-Straße) dem Strafgefängnis an. Hiermit waren gleichzeitig die Übernahme der Verwaltung und die bauliche Unterhaltung dieses Gebäudes mit seinen Anlagen verbunden. Es diente bis 1933 nur der vorübergehenden Unterbringung von Gefangenen zur Wahrnehmung von Terminen vor dem Untersuchungsrichter. Seit 1933 blieb das Gebäude ungenutzt. Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes übertrug das Strafgefängnis 1939 die Verwaltung wieder dem Amtsgericht Spandau.
Die Unterbringungskapazität des Strafgefängnisses war für 522 Personen ausgelegt, doch schwankte die Zahl der Häftlinge in den Jahren 1920 bis 1945 zwischen 400 und 700. 1926 war die Belegungsstärke so gering, dass die Preußische Justizverwaltung Überlegungen anstellte, die Anstalt zu schließen und stattdessen jugendliche Untersuchungsgefangene aus Moabit dort unterzubringen. Obwohl das Strafgefängnis bereits in der Abwicklung begriffen war, wurden die Pläne nicht verwirklicht.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten stieg die Gesamtzahl der Zugänge für 1933 auf 4653 Gefangene. Viele politische Gegner des NS-Regimes wurden hier vorübergehend als so genannte Schutzhäftlinge oder als Strafgefangene inhaftiert, wie z. B. der Rechtsanwalt Hans Litten, die Schriftsteller Kurt Hiller, Paul Zech und Egon Erwin Kisch, der ehemalige sozialdemokratische Reichstagspräsident Paul Löbe und der Parteivorsitzende der SPD Groß-Berlins Franz Künstler. Eine eingehende Beschreibung der Haftbedingungen während dieser Zeit schilderte Egon Erwin Kisch in einer Artikelserie der Arbeiter Illustrierte Zeitung. 1934 waren 650 Strafgefangene inhaftiert. Einige Angehörige der Widerstandsgruppe um Harro Schulze-Boysen und Arvid Harnack, die von der Gestapo wegen ihrer Funkkontakte zur Sowjetunion "Rote Kapelle" genannt wurde, zählten 1942/1943 zu den Häftlingen: Adolf Grimme, Jan Bontjes van Beek, Wilhelm Guddorf, Walter Küchenmeister, Günter Weisenborn und Johannes Graudenz. Seit Anfang der vierziger Jahre waren in Spandau auch zahlreiche polnische Untersuchungsgefangene untergebracht, die als so genannte Zivilarbeiter nach Deutschland verschleppt worden waren. Aus den Akten geht hervor, dass an Lungen-TBC erkrankte Polen in das Untersuchungshaftkrankenhaus Moabit verlegt wurden. Viele von Ihnen starben dort nach kurzer Zeit.
Im November 1943 wurde ein Teil des Gefängnisgeländes unter militärische Verwaltung gestellt, um dort eine Außenstelle des Wehrmachtsuntersuchungsgefängnisses einzurichten. Zwischen beiden Einrichtungen existierte weder eine personelle noch eine verwaltungstechnische Verknüpfung.
Ende April/ Anfang Mai 1945 bestellten der Bürgermeister von Spandau, Dr. Richard Münch, und der Polizeileiter Knorr auf Befehl des russischen Militärkommandanten den ehemaligen Werkmeister des Arbeitsbetriebes Dr. Georg Bertram & Söhne KG, Paul Beuchel, zum provisorischen Anstaltsleiter. Waren die ersten Wochen nach der Kapitulation des Dritten Reiches durch Improvisation gekennzeichnet, ordneten im Juli 1945, nach Einzug der westlichen Alliierten und Einteilung Berlins in Sektoren, die vier Besatzungsmächte die Neuordnung des Berliner Justizwesens an. Durch Verfügung des GStA der Stadt Berlin vom 2. Juli 1945 wurde die Aufsicht und Verwaltung des Strafgefängnisses der Staatsanwaltschaft Spandau übertragen. Paul Beuchel wurde von der britischen Militärverwaltung in seinem Amt als Anstaltsleiter betätigt. Im September 1945 wurde er von Christian Nissen abgelöst, der das Gefängnis bis zur angeordneten Abwicklung 1946 leitete.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches existierte nur noch wenig Personal in Spandau. Viele Aufseher waren schon zu Beginn des Krieges zur Wehrmacht eingezogen worden. Andere Aufseher wurden 1945 wegen ihrer Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer anderen NS-Organisation entlassen. Im Juni 1945 waren 19 Personen beim Gefängnis beschäftigt. Demgegenüber standen 42 Häftlinge. Im Juli bewachten elf Wachtmeister sechs Gefangene. Doch betrug die Zahl der Mitarbeiter bis zur Auflösung des Gefängnisses 1946 wieder 86. Die Häftlingsstärke lag bei 122 Insassen.
Am 10. Oktober 1946 ordnete die Alliierte Kommandantur Berlin die Räumung und Abwicklung des Spandauer Gefängnisses an (BK/O (46) 393). Das neu einzurichtende Gefängnis Tiergarten in der Lehrter Straße 58/61 (ehem. Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis) wurde zur Abwicklungsstelle des Strafgefängnisses Spandau bestellt. Das Personal wurde mit Wirkung vom 1. November 1946 an folgende Berliner Haftanstalten versetzt: Gefängnis Tiergarten, Strafgefängnis Tegel, Jugendgefängnis Plötzensee und Untersuchungsgefängnis Moabit.
Das vollständig geräumte Strafgefängnis Spandau wurde den vier Siegermächten (USA, Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien) übergeben, die dort ihr Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis einrichteten. In dieser Form bestand es bis zum Tode des letzten, 1946 in Nürnberg verurteilten, Häftlings Rudolf Heß 1987. Das Gebäude wurde danach abgerissen. An derselben Stelle entstand später ein britischer Supermarkt.
1.3. Häftlingsarbeit
In den preußischen Gefangenenanstalten verrichteten die Häftlinge handwerkliche Auftragsarbeiten für so genannte Unternehmer- oder eigene Arbeitsbetriebe. Waren es während der Weimarer Republik noch Tätigkeiten wie z.B. Mattenweberei, Tüten- und Bürstenproduktionen, veränderten sie sich mit Kriegsbeginn 1939 hin zur Rüstungsproduktion. Im Jahre 1942 konnte die Firma Dr. Georg Bertram & Söhne KG im ehemaligen Lazarett des Strafgefängnisses zur Produktion von kriegswichtigen Gütern Häftlinge einsetzen. In Spandau wurden Gefangene mit metallverarbeitenden Berufen (Schlosser, Dreher usw.) aufgenommen. In diesem Betrieb waren 150 Häftlinge tätig, die von einem sogenannten Arbeitsinspektor beaufsichtigt wurden.
2. Bestandsgeschichte und Bestandsbeschreibung
Das Schriftgut des Strafgefängnisses und Gerichtsgefängnisses Spandau gelangte im August 1984 in das Landesarchiv Berlin. Die Überlieferung, die von der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Plötzensee abgegeben worden war, erhielt die Repositur Rep. 65 Acc. 3201 und umfasst 12 lfm. Die Laufzeit erstreckt sich von 1881 bis 1970.
Auf Anordnung des Generalstaatsanwaltes bei dem Kammergericht Berlin und des Verteidigungskommissars der Stadt Berlin wurden gegen Kriegsende die Personal-, Verwaltungs- und Geheimakten entweder vernichtet, oder zum Westhafen gebracht. Von dort sollten sie vermutlich ausgelagert werden. Über den Verbleib war im August 1945 nichts bekannt.
Im Juli 1945 ließ die Britische Militärregierung die noch vorgefundenen Akten in den Kellerräumen des Strafgefängnisses Spandau sicherstellen. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um Gefangenenpersonalakten der Jahrgänge 1939 bis 1944, Gefangenenkarteien der Jahrgänge 1933 bis 1945 und einige Verwaltungsakten, die sich zu dem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang befunden hatten. Im Jahre 1946 gelangten die Akten in das neu eingerichtete Gefängnis Tiergarten in der Lehrter Straße 58/61. Es fungierte als Abwicklungsstelle für das Strafgefängnis Spandau. In den Räumen des Gefängnisses Tiergarten wurde 1954 das Frauenstrafgefängnis Tiergarten eingerichtet, das seit 1946 dort befindliche Männergefängnis geschlossen. Noch in den 1960er Jahren konnte die Leitung des Frauenstrafgefängnisses der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht Berlin Auskünfte aus den Gefangenenpersonalakten und Karteien des Strafgefängnisses Spandau vor 1945 erteilen. Bei den Erschließungsarbeiten wurde allerdings festgestellt, dass nur noch Verwaltungsakten überliefert sind. Von den Gefangenenakten ist nur ein Teil erhalten. Vermutlich wurden die Akten anlässlich des bevorstehenden Umzuges des Frauenstrafgefängnisses Tiergarten nach dem Neubau in Plötzensee 1985 vernichtet.
Die ersten Ordnungsarbeiten am Bestand Rep. 65 fanden 1992 statt. Gemäß der neuen Tektonik des Landesarchivs erhielten die Akten 1997 nach Provenienzen geordnet folgende Reposituren:
A Rep. 362 Strafgefängnis Spandau
A Rep. 362-01 Gerichtsgefängnis Spandau
B Rep. 062 Gefängnis Tiergarten (Abwicklungsstelle Spandau)
B Rep. 065 Frauenstrafgefängnis Tiergarten
B Rep. 065 -01 Frauenstrafgefängnis, Nebenanstalt Lichterfelde
B Rep. 065-02 Justizanstalt für die weibliche Jugend
B Rep. 065-03 Untersuchungshaftanstalt Moabit, Frauenhaus
B Rep. 061-01 Zellengefängnis Lehrter Straße, Hilfsgefängnis Spandau.
Die Akten wurden mit dem Verzeichnungs-Programm Augias-Archiv erschlossen.
Die Klassifizierung erfolgte in Anlehnung des Generalaktenplans der Justiz aus dem Jahr 1938. Einige Klassifikationspunkte sind nicht belegt, da es sich um eine Musterklassifikation handelt und zu ihnen keine Akten überliefert sind.
Bei weiteren Ordnungsarbeiten am Bestand A Rep. 369 Strafgefängnis Plötzensee, der Ende der 1980er Jahre in das Landesarchiv gelangte, wurden Akten mit der Provenienz Strafgefängnis Spandau herausgelöst und in die Überlieferung mit eingearbeitet.
Im Sommer 2001 gelangten 12 Gefangenenpersonalakten und eine Personalakte eines Aufsehers aus dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam im Rahmen eines Beständeaustausches in das Landesarchiv. Die bis dahin unter der Repositur Pr.Br. Rep. 29 Strafgefängnis Spandau geführten Akten wurden in den Bestand mit eingearbeitet.
Insgesamt umfasst der Bestand 1211 Akteneinheiten (124,05 lfm). Seine Laufzeit reicht von 1907 – 1949.
Vereinzelte Unterlagen sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 9 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 14. März 2016 für die Benutzung gesperrt. Nach § 9 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand wird wie folgt zitiert: Landesarchiv Berlin, Strafgefängnis Spandau A Rep. 362, Nr…..
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion
LAB A Rep. 362-01 Gerichtsgefängnis Spandau
LAB A Rep. 349 Amtsgericht Spandau
LAB B Rep. 059 Strafvollzugsamt Berlin
LAB B Rep. 062 Gefängnis Tiergarten
LAB C Rep. 303 Präsidium der Volkspolizei Berlin
LAB F Rep. 270 Allgemeine Kartensammlung
Geheimes Staatsarchiv PK I. HA Rep. 84a Preußisches Justizministerium
Archiv Stadtgeschichtliches Museum Spandau
4. Literatur
Kuntzemüller, Otto: Das Festungsgefängnis zu Spandau, in: Der Bär XIV, 1887/88, S. 190 - 191. Signatur: Zs 60(1888)
Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin. Stadt und Bezirk Spandau, hrsg. von Gunter Jahn, Berlin 1971, S. 69.
Fülberth, Johannes: Das Gefängnis Spandau 1918 - 1947 Strafvollzug in Demokratie und Diktatur. - Be.bra.-Wiss.-Verl. (2014) Signatur: 15/0089
Hoffmann, Reinhard: Das Festungsgefängnis Spandau e. Kunstpädagogisches Projekt. - (2006) Signatur: 07/0593
Domer, Bettina: Das Projekt der Jugendgeschichtswerkstatt Festungsgefängnis, zivile Haftanstalt, Kriegsverbrechergefängnis im Spiegel der öffentlichen Wahrnehmung. - (2006) Signatur: 07/0593
Metz, Heiko: Das Spandauer Festungsgefängnis in der Wilhelmstraße 1914/15. Innenansicht des Spandauer Festungsgefängnisses. - (2006) Signatur: 07/0593
Spandau - Wilhelmstr. 23 Festungsgefängnis, Zivile Haftanstalt, Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis. Ein Projekt des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau, der Kunstbastion (Jugendkunstschule Spandau) und der Jugendgeschichtswerkstatt Spandau. - Selbstverl. (2006) Signatur: 07/0593
Welzing, Bianca: Zivile Haftanstalt : ein Archivbericht. 1920- 1945 In: Spandau-Wilhelmstr. 23 : Festungsgefängnis, Zivile, Haftanstalt, Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis. Ein Projekt des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau, der Kunstbastion (Jugendkunstschule Spandau) und der Jugendgeschichtswerkstatt Spandau ; 2006, S. 12-15 : Abb. Signatur: 07/0593
Berlin, im April 2007/Dezember 2018 Bianca Welzing-Bräutigam / Kerstin Bötticher
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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