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Erzbischof Dietrich von Köln reformiert das in der Zucht gänzlich verfallene Kloster Kottenforst oder Marienforst, indem er die Klausur daselbst einführt und dasselbe der Regel des Heiligen Augustin und dem Brigittenorden untergibt, den bisherigen Konventualinnen aber, welche sich der Klausur nicht fügen wollten, gestattet, in andere Klöster überzutreten. Er bestimmt, dass das Kloster künftig nur den Namen Kottenforst führen, dass seine Besitzungen frei von öffentlichen Lasten sein sollen und verleiht einen an genannten Festtagen zu gewinnenden vierzigtägigen Ablass. D. in civitate Colon. 1450, die 12a mensis Junii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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