Peter Kästlin von Unterweiler ("Weyller bey Wiblingen") [Stadt Ulm] bekennt, dass er gegen ein Gebot des Hauskomturs der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Brögenhofen ("Breggenhofen") [abgegangen Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] genannt Fetzer verstoßen hat. Dieser hatte ihm befohlen, sein geerntetes und in einer Scheune in Hüttisheim ("Hittißhain") [Alb-Donau-Kreis] gelagertes Getreide solange nicht auszudreschen, bis er der Kommende die rückständige Gült entrichtet hat. Wegen dieses Verstoßes kam er in das Gefängnis der Kommende. Aus diesem wurde er dann unter der Bedingung wieder entlassen, dass sein Bruder Michael Kästlin von Burgrieden [Lkr. Biberach] sowie zwei weitere Personen, von denen eine der Hauskomtur und die andere er selbst bestimmen soll, das Getreide ausdreschen sollen. Dieses verbleibt dann solange in der Scheune in Hüttisheim, bis er seine Schuld gegenüber dem Hauskomtur beglichen hat. Peter Kästlin verpflichtet sich eidlich zur Einhaltung dieser Bestimmungen und schwört dem Hauskomtur Urfehde. Daraufhin wird er aus dem Gefängnis entlassen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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