Die durch das Reskript v. 16.11.1841 vorgeschriebene Erfordernis des gutsherrlichen Consenses zu den Forderungen der Arrarien, insofern der Wert des zu verpfändenden Allodii für sich eine genügende Sicherheit nicht darbietet; W.-T.

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Kreisarchiv des Landkreises Verden
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