Heinrich Franck ("Frannckh") von Haberschlacht, Brackenheimer Amts, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen gebrochener Urfehde [s. Nr. 698!] und weil er wieder nach Haberschlacht gekommen ist, schwört Urfehde, nachdem er vom Untervogt zu Brackenheim vor Gericht gestellt und dazu verurteilt wurde, dass ihm 2 Finger der rechten Hand abgeschlagen werden sollten, er sich außerdem aus Württemberg zu entfernen und über den Rhein zu gehen habe, dabei aber nicht eine Nacht sein dürfe, wo er die vorherige gewesen, außerdem sein Leben lang nicht mehr zurückzukommen und sich wohl und ordentlich zu verhalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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