Nebenrezeß zu dem am gleichen Tage wegen der Pfandschaft Oberkirch zwischen Württemberg und dem Bistum Straßburg abgeschlossenen Hauptrezeß, enthaltend Bestimmungen über die von Württemberg während der Pfandschaft eventuell entfremdeten Bestandteile der Herrschaft Oberkirch und über einen auf Schloß Ullenburg angewiesenen Pfandschilling, den Württemberg mit 2000 Gulden abgelöst, aber dann an Dr. Küffer zu Lehen gegeben hatte.