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Thiele [Grebe], Schulheiß, und die Schöffen zu Wiesbaden, nämlich Harthemud der lange, Thiele Rodermyl, Heintze Snurre, Heintze Koch, Heintze Siebracht, Friderich Kempe, Heintze an der porten, und Anze Dabegkir, bekunden, daß Agnes, Witwe Starkerads von Hofheim ('Hoffeheim'), und ihr Sohn Henne dem Kloster Klarenthai eine Gült von 15 Pfund Heller übertragen haben, die auf ihre in der Wiesbadener Gemarkung gelegenen Güter angewiesen sind; wenn Agnes und ihre Söhne Henne und Herman ohne Leibeserben sterben, so soll die Gült an Gele, ihre Schwester, und an Pace, ihre Tochter, beide Nonnen zu Klarenthal, fallen; nach deren Tode soll sie als Seelgerede an das Kloster kommen; fällig ist die Gült jährlich am Martinstag. Wenn Agnes und ihre Söhne Leibeserben hinterlassen oder wenn sie die Güter verkaufen, hat die Schenkung der Gült keine Kraft.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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