Jörg Ennderis gen. Habmacht, B. zu Kirchheim, wegen vermessener, böser und ungeziemender Worte - nachdem ihm eine kleine Summe an bündischem Schatzgeld auferlegt worden war - zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, künftig der Obrigkeit gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.. Er setzt ferner seine beiden Brüder zu Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. mit 100 fl Pönfall für ihr haften. Bürgen: Hans Macht und Hans Betz, beide B. zu Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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