Vor dem weltl. Richter Jakob übergibt "Heilman Kint" unter den Niederscharn ("undir den Niedern Scharnen"), Ludwig, dem Pfarrer zu St. Johannis als dem Vertreter dieses Stiftes 1 Pfd. Heller Ewiggült, fällig an Mariä Lichtmess ("kertzewie") aus dem von "Heilman Kint" bewohnten Haus, das hinten "wol faste" an dem Haus zu Waldeck gelegen ist, unter den Niederscharn ("undir den Nydern Scharnen"). Bei Zinsversäumnis kann dieses Haus samt dem gegenüber liegenden Haus, das an der "Richen Getzen" gelegen ist, aufgeholt werden. Voraus geht ein Zins von 10 Schillinge "kolnscher" an eine Vikarie von Unser Frauen. "Heilman Kint" bürgt für sich und seine noch unmündige Tochter, unter Festsetzung einer Pön von 20 Pfd. Heller. Zeugen: Die Bürger Stephan der Krämer im Paradies ("Cremer in dem Paradis"), "Jekeln Steynenhuseln", "Jekeln", Meister Nikolaus Sohn zum Engel, Konrad zum Neuenhaus ("Nuwenhus") und Dietrich ("Dyderich"), des Richters Knecht. "Actum 1347 feria sexta ante".

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