Graf Eitel Friedrich von Zollern, königlicher Kammerrichter und Kammerer, beurkundet, dass der von seinem Vater Jos Niklaus geschlossene Verkauf seines Hofs in Balgheim an den bisher damit belehnten Dietrich Bletz von Rothenstein sel. seine Gültigkeit habe und Dietrich Eigentümer geworden sei.