Christoph von Helmstatt und viele andere teilen nach dem Tod seiner Schwester Barbara erneut das Erbe Nikolaus' von Helmstatt. Um eine Zersplitterung unter Christoph und den Kindern seiner +Brüder Philipp zu Durcastel und Johann zu Bischofsheim zu verhindern und weil nach Lothringer und Metzer Landesbrauch im Erbfall der Älteste das höchste Haus erhält, fällt ganz Hinsingen an Christoph; dafür entschädigt er die Miterben mit gen. Gütern und Gefällen zu Saarbrücken, St. Nabor, Buschdorf ("Baustorf"), Bettingen, Bischofshomburg, Landau, Edigheim, Wollmesheim, Neustadt und Lindenfels. Die Grundteilung wird durch Amtleute noch nachgeholt. Da die Miterben die Mannlehen und Christoph die Erblehen erhält - die Eigentum gleichwertig sind -, muss Christoph die Mannlehen ggf. ersetzen. Siegler: Aussteller Unterschriften: Christoffel von Helmstatt, Samson von Warsberg, Philipp Knebel von Katzenelnbogen, Johann Philipp von Helmstatt, Christoffel Landschad von Steinach, Wilhelm Kranz von Geispitzheim ("Geispolz-"), Stephanus Feyerabent, der Rechte Licentiat, Bonaventura Heun, Amtmann zu Bischofsheim, Bernhart Nickelichien, Helmstatter Amtmann zu Durcastel

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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