Christoph von Helmstatt und viele andere teilen nach dem Tod seiner Schwester Barbara erneut das Erbe Nikolaus' von Helmstatt. Um eine Zersplitterung unter Christoph und den Kindern seiner +Brüder Philipp zu Durcastel und Johann zu Bischofsheim zu verhindern und weil nach Lothringer und Metzer Landesbrauch im Erbfall der Älteste das höchste Haus erhält, fällt ganz Hinsingen an Christoph; dafür entschädigt er die Miterben mit gen. Gütern und Gefällen zu Saarbrücken, St. Nabor, Buschdorf ("Baustorf"), Bettingen, Bischofshomburg, Landau, Edigheim, Wollmesheim, Neustadt und Lindenfels. Die Grundteilung wird durch Amtleute noch nachgeholt. Da die Miterben die Mannlehen und Christoph die Erblehen erhält - die Eigentum gleichwertig sind -, muss Christoph die Mannlehen ggf. ersetzen. Siegler: Aussteller Unterschriften: Christoffel von Helmstatt, Samson von Warsberg, Philipp Knebel von Katzenelnbogen, Johann Philipp von Helmstatt, Christoffel Landschad von Steinach, Wilhelm Kranz von Geispitzheim ("Geispolz-"), Stephanus Feyerabent, der Rechte Licentiat, Bonaventura Heun, Amtmann zu Bischofsheim, Bernhart Nickelichien, Helmstatter Amtmann zu Durcastel
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Christoph von Helmstatt und viele andere teilen nach dem Tod seiner Schwester Barbara erneut das Erbe Nikolaus' von Helmstatt. Um eine Zersplitterung unter Christoph und den Kindern seiner +Brüder Philipp zu Durcastel und Johann zu Bischofsheim zu verhindern und weil nach Lothringer und Metzer Landesbrauch im Erbfall der Älteste das höchste Haus erhält, fällt ganz Hinsingen an Christoph; dafür entschädigt er die Miterben mit gen. Gütern und Gefällen zu Saarbrücken, St. Nabor, Buschdorf ("Baustorf"), Bettingen, Bischofshomburg, Landau, Edigheim, Wollmesheim, Neustadt und Lindenfels. Die Grundteilung wird durch Amtleute noch nachgeholt. Da die Miterben die Mannlehen und Christoph die Erblehen erhält - die Eigentum gleichwertig sind -, muss Christoph die Mannlehen ggf. ersetzen. Siegler: Aussteller Unterschriften: Christoffel von Helmstatt, Samson von Warsberg, Philipp Knebel von Katzenelnbogen, Johann Philipp von Helmstatt, Christoffel Landschad von Steinach, Wilhelm Kranz von Geispitzheim ("Geispolz-"), Stephanus Feyerabent, der Rechte Licentiat, Bonaventura Heun, Amtmann zu Bischofsheim, Bernhart Nickelichien, Helmstatter Amtmann zu Durcastel
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 920
2/4/6/i, 2/4/6/h
Lit. U Nr. 33
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1560-1569
1563 (1563 Februar 11 Hinsingen)
Urkunden
1) Konzept, Pap. 24 Bl., mit Unterschrift 2) Ausf. Perg. Libell, 12 Bl., ohne Unterschrift und Siegel - Rv. [3) Ausf. Perg.libell, S. abg. LAS Helm-U 310] 4) wie 2) 11 Bl. 5) Zeitgenöss. Abschr., Pap. 30 Bl., alte Seitenzählung 178-237, ohne Unterschrift - Rv.
Feierabend; Stephan, Lic.iur., Advokat und Syndikus zu Heilbronn
Helmstatt zu Bischofsheim, von; Johann
Helmstatt zu Durcastel, von; Philipp
Helmstatt, von; Barbara
Helmstatt, von; Christoph
Helmstatt, von; Christophel
Helmstatt, von; Johann Philipp
Helmstatt, von; Nikolaus
Heun; Bonaventura, Amtmann zu Neckarbischofsheim
Knebel von Katzenelnbogen; Philipp
Kranz von Geispitzheim; Wilhelm, lothr. Rat
Landschad von Steinach; Christophel
Nickeliechin/Nickelin; Bernhard, Amtmann zu Durcastel
Warsberg, von; Samson
Bettingen/Betting-les-St. Avold (Dép. Moselle) [F]
Buschdorf/Boustroff (Dép. Moselle) [F]
Durcastel/Château Voué (Dép. Moselle) [F]
Edigheim, Ludwigshafen LU
Hingsingen/Hinsingen/Hingsange (Dép. Moselle) [F]
Homburg/Oberhomburg/Hombourg-Haut (Dép. Moselle) [F]
Landau
Lindenfels HP
Neckarbischofsheim HD
Neustadt an der Weinstraße NW
Saarbrücken SB
Saint-Nabor/Saint-Avold (Dép. Moselle) [F]
Wollmesheim, Landau LD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:09 MESZ
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