Klage des Christian Modersohn ./. das Fraterhaus, vertreten durch seinen Pater Bertram Pustkrei. Der Kläger behauptet, Herman Wibbert in Beckum habe ihm Geld für gelieferte Rinder geschuldet; Wibbert habe ihm dafür fette Schweine nach Münster geliefert; es sei vereinbart, dass Wibbert die Schweine in Münster verkaufen und ihm den Erlös abliefern soll. Wibbert habe die Schweine verkauft; das Fraterhaus habe aber von den Käufern aufgrund eines Urteils gegen Wibbert den Kaufpreis pfänden und einziehen lassen. Kläger verlangt Herausgabe.