Search results
  • 480 of 1,031

Hans Brueder (Abschr.: Biuler), Ammann, und die Richter zu Baltringen zeigen dem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten, Konrad Winterberg, zu Konstanz an, daß sie mit den Zinsen, Zehnten, Renten, Gülten, Opfern, Seelgeräten, Kleinzehnten und allen anderen pfarrlichen Rechten, die vorher einesteils in die Pfarrkirche nach Sulmingen und "mehr" teils in die von Laupheim gehörten - zu diesen beiden Pfarreien gehörte Baltringen bisher mit allen pfarrlichen Rechten und den heiligen Sakramenten - und mit gemeindeeigenen Gütern, Zinsen, Gülten und Zehnten (durch Anstößer und FN festgelegt) in die Kirche zu Baltringen, die von ihren Altfordern gebaut und zu Ehren der Jungfrau Maria und St. Niklas geweiht wurde, eine eigene Pfarre (Laienpriester), ewige Messe und Pfründe gestiftet haben. Lehenschaft und "Erwählung" der neu gestifteten Pfarrei stehen Abt Simon von Ochsenhausen zu. Abt Johannes des Kl. Salem, Lehensherr der Pfarrei Sulmingen, der sich das Widemgütlein zu Baltringen vorbehält, und Abt Simon des St. Georgkl. zu Ochsenhausen, Lehensherr der Pfarrkirche zu Laupheim, bekunden ihre Zustimmung zu der Stiftung. Desgleichen bekunden Priester Bertold Suter, Pfarrer zu Sulmingen, und Hans Bader, Pfarrer zu Laupheim, ihr Einverständnis unter der Bedingung, daß der Pfarrer zu Baltringen ihnen als Entschädigung eine bestimmte Summe Geldes auszahlt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...