Notariatsinstrument des Johann Petter Zeir von Stutgarten, z. Zt. Stadtschreiber zu Rottemburg a. Neckher [Rottenburg, Kr. Tübingen]: Wilhalm v. Nuwhusen, Doktor der Rechte und Beisitzer des kaiserl. Kammergerichts, trifft in seinem Testament folgende Verfügungen: Er setzt seinen genauen Begräbnisplatz zu Speir [Speyer] oder Neuwhusen fest; er stiftet um 100 fl einen Jahrtag in der Pfarrkirche U. L. Frauen zu Newhusen für seinen verst. Vater Gregori v. Newhusen, seine verst. Mutter Elisabeth, für seine Geschwister verst. Hans Eitel, verst. Renhard, verst. Gregori, verst. Margaretha, Anna, Klosterfrau zu Diessenhoffen am Rhein [Diessenhofen, Kt. Thurgau/Schweiz ?], und die verwitweten Lucia und Margretha sowie ihre Kinder und ihre verst. Ehemänner Klas v. Baldeckh und Ludwig v. Rinderbach und für seine eigene Ehefrau Margretha; er versichert und verweist seiner Ehefrau Margretha 1.000 fl rh Hauptgut für jährlich 100 fl Leibgeding auf seinen Anteil an Newhausen mit Bewilligung seines Lehenherren, König Ferdinands, von 1547 Febr. 1, Prag; er vermacht ihr seine Behausung zu Speir mit Hof, Garten, Stallungen und Nebenhäuslin und 400 fl für alle ihr sonstigen Ansprüche, seinen sehr genau aufgezählten Hausrat, silberne Becher, Schmuck und Kleider. Für seine übrigen Güter setzt er als Erben seine Vettern, die Brüder Georg und Martin v. Newhusen, Söhne des verstorbenen Hans Eitel v. N., als Erben ein, die sich verpflichten sollen, die seine Ehefrau betreffenden Abmachungen dieses Testaments zu halten, sonst setzt er seine Schwester Margretha v. Rinderbach dafür ein.