Werner Herr zu Ligny (Lyngis) und Ida von Berghe (Bergen), Frau zu
Ligny, bekunden für sich, ihre Erben und den Inhaber der Urkunde: Simon Graf
zu Sp. und Vianden (Vyanden) und Elisabeth von Sp., Herzoginwitwe in Bayern
(Beyeren), Frau zu Grimbergen (Grym-) und Corroy (Corroit), haben ihnen
Corroy und Frasnes (Fraisen) anbefohlen nach dem Wortlaut einer darüber
ausgestellten Urkunde vom gleichen Tag; diese ist inseriert (1). Falls Simon
und Elisabeth den Vertrag aufkündigen wollen, ist das den Eheleuten ein
halbes Jahr vorher mitzuteilen; in Nivelles (Nevil) sind ihnen 800 Kronen zu
zahlen. Die Eheleute haben dann entsprechend der Urkunde Corroy und Frasnes
wieder herauszugeben. Falls der Amtmann die Gülte pünktlich zahlt, sollen
Werner und Ida die Schlösser, Land und Leute darüber hinaus nicht weiter
bedrängen. Dies haben sie für sich und ihre Erben beschworen. (1) Werner und
(2) Ida siegeln. (1) Nr. 3409.