Werner Herr zu Ligny (Lyngis) und Ida von Berghe (Bergen), Frau zu Ligny, bekunden für sich, ihre Erben und den Inhaber der Urkunde: Simon Graf zu Sp. und Vianden (Vyanden) und Elisabeth von Sp., Herzoginwitwe in Bayern (Beyeren), Frau zu Grimbergen (Grym-) und Corroy (Corroit), haben ihnen Corroy und Frasnes (Fraisen) anbefohlen nach dem Wortlaut einer darüber ausgestellten Urkunde vom gleichen Tag; diese ist inseriert (1). Falls Simon und Elisabeth den Vertrag aufkündigen wollen, ist das den Eheleuten ein halbes Jahr vorher mitzuteilen; in Nivelles (Nevil) sind ihnen 800 Kronen zu zahlen. Die Eheleute haben dann entsprechend der Urkunde Corroy und Frasnes wieder herauszugeben. Falls der Amtmann die Gülte pünktlich zahlt, sollen Werner und Ida die Schlösser, Land und Leute darüber hinaus nicht weiter bedrängen. Dies haben sie für sich und ihre Erben beschworen. (1) Werner und (2) Ida siegeln. (1) Nr. 3409.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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