Andreas Kaspar von Ebeleben, sächsischer Hofrat zu Weimar, bevollmächtigt den Magister Georg Faber, Advokat zu Coburg, im Namen der Ursula von Witzleben geb. Sützel von Mergentheim, deren Beistand er ist, den Kaufschilling für Unterbalbach in deren Namen zu erheben und dafür zu quittieren.