Kurfürst Philipp von der Pfalz überstellt Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Rockenhausen die dortige Mühle, die zuletzt nicht instandgehalten worden war und wovon jährlich 40 Malter Korn an Zins an Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, abgehen. Die von Rockenhausen hatten um die Überstellung gebeten, damit die Mühle ihnen zugänglich bleibe. Die Überstellung erfolgt mit dem oben genannten Zins, den die von Rockenstein übernehmen und nach Wirichs Tod dem Pfalzgrafen und dessen Erben entrichten, sowie unter Beibehaltung anderer Zinse und Gülten. Die Empfänger erhalten außerdem das Recht, weitere Mühlräder oder Mühlen zu Rockenhausen zu errichten, solange niemandem davon Schaden geschehe. Diese Mühlen sind dem Pfalzgrafen und den Seinen zur Mahlleistung verpflichtet. Bei Nichtinstandhaltung oder Zinsversäumnis fallen die Mühlen mit Gerechtigkeit und Zugehör wieder in die Hände des Pfalzgrafen.