Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Behörden und Einrichtungen: Landesamt für Straßenbau (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit für das Land Hessen >> Behörden und Einrichtungen
Bestandsgeschichte: Zugänge regelmäßig seit 1959 (Zug. 10/1959).
Zug. 10/1959 zu Abt. 403 u. Zug. 50/1967 zu Abt. 3011.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Behörde wurde am 1.3.1954 als Landesamt für Straßenbau gegründet (Staatsanzeiger des Landes Hessen 1954, S. 259). Anfänglich gliederte sich das Landesamt noch in die zehn Dezernate Verwaltung (I), Planung (II), Gebietsdezernat Nord (III), Gebietsdezernat Süd (IV), Autobahn-Neubau (V), Brücken (VI), Rechtsangelegenheiten u. Liegenschaften (VII), Verkehr u. Betrieb (VIII), Gebietsdezernat Mitte (IX) und Ausbildung, Schulung, Straßenbautechnik (X). Ab Juli 1969 waren es nur noch die fünf Abteilungen Verwaltung u. Recht, Planung u. Entwurf, Bau, Brücken und Verkehr und Betrieb. Von 1972 bis 1978 kam die Abteilung Neubau zeitweise noch hinzu. Im Jahre 1995 wurde es in Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) mit erweitertem Aufgabenfeld umbenannt (Staatsanzeiger des Landes Hessen, S. 585). Seit 2012 trägt das Amt nach weiteren Umorganisationen den Namen Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement.
Hessen Mobil übernimmt Aufgaben der Straßenplanung, des Straßenbaus und -betriebs sowie von Verkehrsserviceleisungen.
Es untersteht als obere Landesbehörde mit Hauptsitz in Wiesbaden dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL).
Das HLSV gliederte sich mit über 200 Bediensteten in drei Abteilungen (Stand 2008):
Abteilung 1 für zentrale Dienste
Abteilung 2 für Planung, Bau und Erhaltung
Abteilung 3 für Verkehrsmanagement, Betrieb und Verkehr.
Dem HLSV unterstanden in Hessen zwölf regionale Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ASV): In Bad Arolsen, Bensheim, Darmstadt, Dillenburg, Eschwege, Frankfurt, Fulda, Gelnhausen, Kassel, Marburg, Schotten, Wiesbaden, Wetzlar und das hessische Amt für Baustoff- und Bodenprüfung in Wetzlar (HABB). Weiterhin betrieb das HLSV die Verkehrszentrale Hessen in Frankfurt a.M., wo alle Verkehrsdaten gesammelt wurden. (Stand 2008)
Im Rahmen einer Reorganisation wurden die regionalen Ämter in das Landesamt / Hessen Mobil eingegliedert. Neben der Hessen-Mobil-Zentrale in Wiesbaden zählen auch die Verkehrszentrale Hessen sowie die Verkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen mit besonderer Bedeutung in Frankfurt am Main, die Tunnelleitzentrale in Eschwege und die Aus- und Fortbildungsstätte in Rotenburg a.d. Fulda zu den zentralen Einheiten. Daneben gibt es die zwölf regionalen Standorte in Bad Arolsen, Darmstadt, Dillenburg, Eschwege, Frankfurt, Fulda, Gelnhausen, Heppenheim, Kassel, Marburg, Schotten, und Wiesbaden sowie 60 Straßen- und Autobahnmeistereien. Insgesamt zählen rund 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hessen Mobil. (Stand 2017)
Das betreute Straßennetz umfasste 950 km Bundesautobahnen, 3.000 km Bundesstraßen, 7.000 km Landstraßen und 4.700 km Kreisstraßen (Stand: 2008). Im Jahr 2017 umfasste das Streckennetz rund 17.000 km, davon rund 1.000 km Autobahn, 3.500 km Bundesstraßen, 7.300 km Landesstraßen und 5.000 km Kreisstraßen.
Leiter und Präsidenten seit 1954:
1954-1957 Oberregierungsbaudirektor Fritz Kind
1958-1971 Präsident Willi Henne
1971-1974 Präsident Diethard Franke
1974-1991 Präsident Dr. Eberhard Knoll
1991-2006 Präsident Dr. Jürg Sparmann
2006-2007 NN (kommissarisch Burkard Vieth)
2007-2009 Präsident Wolfgang Scherz
Seit 2009 Präsident Burkhard Vieth
(Stand: 2017)
124,25 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.