Hans Bitsch, Bürger und Einwohner zu Gemmingen, und seine Ehefrau Agathe bekunden, daß sie an Christoph [Lesung unsicher] Mager, Bürger und Verwalter der gemeinen Präsenzeinkünfte zu Gemmingen, für ein Kapital von 30 Gulden württembergischer Landeswährung in unverschlagenen Königstalern (jeden zu 22 Batzen) einen jährlich zu Ostern fälligen Zins von 1 ½ Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, zu Unterpfand.