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Liber Concordatorum / Concordata inter universitatem et civitatem Friburgensium - Verträge und Statuten
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S. 43 [1.Vertrag]: 1478 Juni 6, Innsbruck. Erzherzog Sigmund entscheidet im Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg wegen verheirateter Universitätsverwandter. Siehe auch UAF A0001/243.
S. 49 2. Vertrag: 1478 Juni 2, Innsbruck. Erzherzog Sigmund entscheidet im Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg wegen verheirateter Universitätsverwandter. Siehe auch UAF A0001/245.
S. 53 3. Vertrag: 1501 Sept. 23, Freiburg. Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg über Auslegung und Handhabung der universitären Privilegien. Siehe auch UAF A0001/404.
S. 63 4. Vertrag: 1509 Mai 14, Freiburg. Entscheidung der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim im Streit zwischen Universität und Stadt Freiburg. Siehe auch UAF A0001/452.
S. 77 5. Vertrag: 1517 Jan. 22, Freiburg. Johannes, Abt von Tennenbach, Gregor [Reisch], Prior der Karthaus, Johann Kolherr und Conrad Stürzel von Buchheim, Erbschenk im Elsaß und Vogt zu Kaisersberg, schlichten den Streit zwischen der Universität und Stadt Freiburg. Siehe auch A0001/496.
S. 112 6. Vertrag: 1523 Jan. 17, Freiburg. Johannes, Abt von Tennenbach, Conrad Stürzel von Buchheim, Erbschenk im Elsaß und Vogt zu Kaisersberg und Gregor [Reisch], Prior der Karthaus bestätigen den Schiedspruch zwischen der Universität und Stadt Freiburg. Siehe auch UAF A0001/518.
S. 116 7. Vertrag: 1524 Jan. 4, Freiburg. Johannes Abt von Tennenbach, Conrad Stürzel von Buchheim und Gregorius [Reisch], Prior der Carthaus zu Freiburg beurkunden den gütlichen Vergleich im Streit zwischen Universität und Stadt Freiburg. Siehe auch UAF A0001/523.
S. 122 8. Vertrag: 1539 Mai 29, Freiburg. Wilhelm von Rappoltstein, kaiserlicher Rat und Gangolf von Geroldseck vermitteln als Kommissare einen Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg. Siehe auch UAF A0001/632.
S. 130 1561 Mai 30, Ensisheim. Die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim schickt der Universität Freiburg auf deren Bitten Abschriften.
S. 131 Eidesformel, die die drei Häupter der Stadt Freiburg jährlich dem Rektor schwören.
S. 132 1567 Mai 3, Innsbruck. Erzherzog Ferdinand II. wendet sich an die Universität und bestallt Kommissare für die Streitschlichtung zwischen Universität und Stadt Freiburg betreffend Witwen und Erbschaften.
S. 134 1567 Febr. 16, Innsbruck. Erzherzog Ferdinand II. wendet sich an die Stadt Freiburg und bestallt Kommissare für die Streitschlichtung zwischen Universität und Stadt Freiburg betreffend Witwen und Erbschaften.
S. 137 1564 März 22, Ensisheim. Die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim wendet sich an die Stadt Freiburg wegen deren Verweigerung des Eides gegenüber der Universität.
S. 139 1567 Sept 5, Ensisheim. Die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim wendet sich erneut an die Stadt Freiburg wegen deren Verweigerung des Eides gegenüber der Universität.
S. 141 1568 Juni 15, Innsbruck. Erzherzog Ferdinand erteilt der Stadt Freiburg die Anordnung, den Eid der drei Häupter der Stadt gegenüber der Universität zu leisten.
S. 145 9. Vertrag: 1571 Jan. 9, Innsbruck. Ferdinand, Erzherzog zu Österreich stellt den Schlichtungsvertrag zwischen Universität und Stadt Freiburg wegen Witwen, Erbschaften usw. aus. Siehe auch UAF A0001/906.
S. 165 10. Vertrag: 1579 Jan. 13, Freiburg. Wilhelm Böcklin von Böcklinsau, erzherzoglicher Rat, und Jacob Holtzapfel, vorderösterreichischer Kanzler beurkunden als Kommissare den Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg wegen des Gebäudeerwerbs (Neues Kollegium). S. 172 11. Vertrag: 1589 Jan. 21, Freiburg. Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg in Prozessions- und Präzedenzstreitigkeiten.
S. 176 1494 Juni 21, o.D., Caspar von Mörsperg, Landvogt, vermittelt einen Vergleich zwischen Universität und Stadt ”der aber nit angenommen ist aus ursachen hernach folgendt“
S. 188 es folgen 8 Punkte, warum die Universität den Vergleich ablehnte S. 191 1605 Nov. 28, Freiburg. Vertrag zwischen der Universität und der Stadt Freiburg, betreffend 19 Punkte, unter anderem Präzedenz bei Prozessionen, verheiratete Universitätsverwandte usw. Siehe auch UAF A0001/1157.
S. 206 1701 Nov. 15, Freiburg. Vergleich zwischen Universität und Stadt Freiburg über die Bestätigung der Privilegien, wie sie vor der französischen Besatzung der Stadt (occupationem Gallicum) bestanden.
S. 213 Liber I: Statutorum Academicorum Friburgensium [1618] articuli juramenti eorum, qui in album studiosorum petung inscribe usw. - in 33 Artikeln
S. 257 Liber II: Statutorum Academicorum Friburgensium - de his, quae rectorem, regents, caeterosque officiarios academicos attinent - in 29 Artikeln.
S. 301 1620 Nov. 16, Freiburg. Introductio Patrorum Societatis Jesu 1620
S. 331 1685 Okt. 8. Hernach die Röm. Kay. May. dero österreichische Universitet nach Übergang der Statt Freyburg ahn die Cron Franckhreich auf Costanz zu transferieren
S. 447 1700 Juni 2, Laxemburg. Transactio Viennensis. Vergleich zwischen der Universität und der Jesuitenkongregation in 40 Punkten. Siehe auch UAF A0001/1426-1431.
S. 503 1706 Aug. 22, Freiburg. Recess der vorderösterreichischen Landstände über die Einrichtung zusätzlicher Lehrkanzeln. Siehe auch UAF A0001/1450-1452.
S. 517 1717 Febr. 22, Freiburg. Schreiben der vorderösterreichischen Regierung wegen Einrichtung der zusätzlichen Lehrkanzeln.
S. 519 1717 Jan. 9, Innsbruck. Bestätigung der oberösterreichischen Regierung wegen Einrichtung der zusätzlichen Lehrkanzeln.
S. 529 1717 Jan. 28, Meersburg. Johann Franz, Bischof von Konstanz stimmt der Einrichtung zusätzlicher Lehrkanzeln zu. Siehe auch UAF A0001/1453.
S. 533 1743 Mai 18, Freiburg. Die Universität weist Ansprüche des Gottfried Magnus Stapf, Kanoniker des Stifts St. Margarethen in Waldkirch, zurück.
S. 566 612 Fehlstelle
S. 613 1460 Dez. 9, Villingen. Fragment. Herzog Sigmund von Österreich bestätigt Gründung und Ausstattung der Universitität Freiburg durch Erzherzog Albrecht von Österreich und nimmt sie in seinen Schutz. Siehe auch UAF A0001/149.
S. 614 1457 Juli 21, Konstanz. Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt die der Universität Freiburg zu inkoporierenden Pfarreien Ehingen, Rottenburg, Freiburg, Breisach, Winterthur, Warthausen, Mettenberg und den Altar St. Nikolaus in Niederessendorf. UAF A0001/107.
S. 623 1488 Febr. 10, Innsbruck. Erzherzog Sigmund von Österreich erteilt seine Einwilligung, daß die Universität Freiburg einen Konservator vom päpstlichen Stuhl erbete, um weiteren Nachteilen an ihren Kirchenpfründen vorzubeugen. Siehe auch UAF A0001/312.
S. 614 1491 Dez. 2, Rom. Papst Innocenz VIII. ernennt den Abt von St. Trudpert und die Domdekane von Konstanz und Straßburg zu Konservatoren der Besitzungen und Rechte der Universität Freiburg. Siehe auch A0001/341.
S. 631 1630 Juli 8, Innsbruck. Die oberösterreichsiche Regierung bestätigt die finanziellen Ansprüche der Maria Winklerin, Witwe des verstorbenen Magister Jakob Schubert, gegenüber der Universität.
S. 634 1630 Nov. 8, Innsbruck. Die oberösterreichische Regierung fragt nach dem Sachstand der finanziellen Ansprüche der Maria Winklerin, Witwe des verstorbenen Magister Jakob Schubert, nach.
S. 635 1670. Auszug aus einer kaiserlichen Entscheidung in einem Konflikt zwischen Universität und Jesuitenorden.
S. 636 1673 Mai 13, Meersburg. Franz Johann, Bischof von Konstanz, schlichtet einen Konflikt zwischen Universität und Jesuitenorden wegen Präzedenz.
S. 641 1685. Auszug aus einer Relation zu Einkünften und Pfarreien der Universität.
S. 668 1748 Aug. 31, Hegne. Auszug eines Schreibens von Franz Johann, Bischof von Konstanz, zum Konflikt zwischen Gottfried Magnus Stapf, Kanoniker des Stifts St. Margarethen in Waldkirch, und der Universität.
S. 673 1753 Sept. 17. Supplik an den Kaiser wegen Einführung der neuen Lehrart. (unvollständig) S. 709 o. D. Auszug eines Schreibens von Franz Johann, Bischof von Konstanz, zur Kriminalgerichtsbarkeit über Studenten der Universität.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.