König Heinrich VII. nimmt das Kloster Allerheiligen in seinen besonderen Schutz, bestätigt ihm das Patronatsrecht der Kirche zu Nußbach und alle seine übrigen Besitzungen, insbesondere das Spital der hlg. Simon u. Juda bei Gamshurst und das Spital der hlg. Jakob u. Johannes bei Urloffen, und verordnet, dass niemand als Advokat oder Schultheiß von dem Kloster irgendwelche Gaben oder Leistungen verlangen soll. Vgl. 1224 Januar-Februar.