Martin Rentz aus Kusterdingen, wegen erneuter Annahme fremder Kriegsdienste - trotz früherer Haftstrafe und Verschreibung in gleicher Sache - gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängnisverpflegung zu bezahlen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis für keinen Herrn in den Krieg zu ziehen, gelobt dies eidlich und schwört U.