Landgraf Ludwig von Hessen bekennt, dass die Herzöge Friedrich II. und Wilhelm III. von Sachsen auf Bitte des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg dem Bischof und Kapitel des Stiftes Halberstadt sowie den Städten Halberstadt, Aschersleben und Quedlinburg eine Schuld bis zum nächstkünftigen St. Martinstag [11. November] gestundet haben und dass sich der Kurfürst für die pünktliche Bezahlung der Schuldsumme verbürgt. am dinstage nach dem Sontag als man in der heilgen kirchen singet Judica Sub Anno domini Millesimo quadrangentesimo quadragesimo primo. aufgedrücktes Siegel fehlt

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