Die Grafen Konrad I. und Johann IV. von Oldenburg beurkunden, dass Helmerich Grans (Helmericus dictus Grans) (Gattin Frau Christine, Söhne Johann und Christian) dem Kloster Blankenburg seinen Hof (domum suam) in Westerholte, den der Meier Richert bebaut, und andere Güter daselbst (Meier Hermann, filius Daneken) mit allen Rechten, Zubehör, Aufkünften und Leibeigenen (litonibus) und die Hälfte eines Rechtes (dimidium wäre) im Holz (in nemore) Herbergen [heut Oberlethe, Gemeinde Wardenburg] für 31 Mark Schware (gravium legalium denariorum) verkauft hat. Außerdem hat er dem Kloster eine Rente von fünf Schillingen in demselben Hof für eine Memorie seiner Mutter Gerbergis geschenkt. Rückkaufsrecht des Hofes und der anderen Güter und der Holzgerechtsame in den nächsten 13 Jahren für 36 Mark [31 Mark und fünf Mark für die Rente von 5 Schillinge, die damit abgelöst wäre] vorbehalten. - Die Grafen, Helmerich und sein Vater Gerhard Grans siegeln. 1345 Juli 15 (Datum anno domini MCCCXL quinto in Divisione apostolorum)
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Die Grafen Konrad I. und Johann IV. von Oldenburg beurkunden, dass Helmerich Grans (Helmericus dictus Grans) (Gattin Frau Christine, Söhne Johann und Christian) dem Kloster Blankenburg seinen Hof (domum suam) in Westerholte, den der Meier Richert bebaut, und andere Güter daselbst (Meier Hermann, filius Daneken) mit allen Rechten, Zubehör, Aufkünften und Leibeigenen (litonibus) und die Hälfte eines Rechtes (dimidium wäre) im Holz (in nemore) Herbergen [heut Oberlethe, Gemeinde Wardenburg] für 31 Mark Schware (gravium legalium denariorum) verkauft hat. Außerdem hat er dem Kloster eine Rente von fünf Schillingen in demselben Hof für eine Memorie seiner Mutter Gerbergis geschenkt. Rückkaufsrecht des Hofes und der anderen Güter und der Holzgerechtsame in den nächsten 13 Jahren für 36 Mark [31 Mark und fünf Mark für die Rente von 5 Schillinge, die damit abgelöst wäre] vorbehalten. - Die Grafen, Helmerich und sein Vater Gerhard Grans siegeln. 1345 Juli 15 (Datum anno domini MCCCXL quinto in Divisione apostolorum)
NLA OL, Best. 23, -3 Urk. Nr. 82
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.3 Dominikanerinnenkloster Blankenburg
- 15.07.1345
Enthält: Ausfertigung; lat.; Pergament, 14 x 28 cm; Plica: 2,5 cm. - Siegel: ja; Anzahl 3 (von 4; Graf Konrads und der beiden Grans Siegel an, Graf Johanns ab; 2 ab; 1 Rundsiegel; 3-4 schildförmig; restauriert; an Pergamentpressel anhängend); 6 cm, 3,5 und 3,5 cm. - Beilagen: ja. - Druck: OUB 4, Nr. 682 (Regest). - Abschrift: Leverkus, Urkundenbuch (Slg 80, Best. 296 Nr. 6), S. 166ff.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ