Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet und bewilligt, dass Friedrich von Rosenberg 900 Gulden vom Abt und Konvent zu Klingenmünster (Clingenmonster) geliehen und dafür das nahegelegene und von Pfalz rührende Dorf Heuchelheim (Huchelnheim) zum Unterpfand gesetzt hat. Der Pfalzgraf befiehlt Schultheißen und Gericht des Dorfes die Beachtung und Beschirmung des Klosters bei dessen Rechten, insbesondere wenn man die Artikel der Verschreibung nicht einhielte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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