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Die Stadt Sangerhausen sagt Emele, Ehefrau Heinrichs von Hayn, Bürgers zu Nordhauens, für 500 [an Herzog Wilhelm III. von Sachsen gegangene] Gulden zu, ihr jährlich bis zum Wiederkauf, je zur Hälfte zu Michaelis und Walpurgis, 50 Rheinische Gulden zu zahlen. Die Zahlung soll in Halle oder in einem Umkreis von fünf Meilen um Sangerhausen erfolgen.- Weitere genannte Personen: Hans Kirst, Hans Mühlburg (Mulsborg), Klaus (Claus) Homrerl[?] und Hans Thorß, Ratsleute in Sangerhausen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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