Erhard Hagen (zu Rohr) vermacht seiner Ehefrau Agnes, Tochter Konrads des Mairs zu Seeb (Seb), im Falle seines Todes ihre Widerlegung und Morgengabe, in Höhe von 27 Pfund Regensburger Pfennig, dazu eine Kuh, ein Schwein und ein pettgebant. Sein restlicher Besitz soll unter seinen Kindern und Erben gleichmäßig aufgeteilt werden. S: Berthold, Propst von Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv