Derselbe (Ernst) belehnt gleichermaßen den Hermann Diepenbeck mit einem in der Mülheimer Eue gelegenen Stückchen Land zu wahren Mannlehnsrechten. So geschehen auf Unserm Schloß Styrum dem 27. October 1802. Mit Unterschrift und aufgedrücktem Siegel (Papier).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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